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Selbsthilfe und Projektförderung für Migrantinnen und Migranten

Die Förderung von Projekten soll sich ausschließlich auf bestimmte zeitlich begrenzte Projekte beziehen. In deren Rahmen können gefördert werden:

Interkulturelle Integrationsprojekte, z.B. Projekte,

  • die das Selbstbewusstsein der hier lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte stärken und ihnen bessere Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer ökonomischen, kulturellen, sozialen und politischen Aktivitäten eröffnen,
  • die das Selbstbewusstsein der hier lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte stärken und ihnen bessere Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer ökonomischen, kulturellen, sozialen und politischen Aktivitäten eröffnen
  • die das ehrenamtliche Engagement fördern, insbesondere bei der Information, Unterstützung und Begleitung von Neuzuwanderern/-innen im Stadtteil
  • die die Vermittlung von Qualifikationen für Menschen mit Migrationsgeschichte zum Inhalt haben,
  • die darauf abzielen, Benachteiligungen von Frauen und Mädchen mit Migrationsgeschichte zu überwinden
  • die den besonderen Lebenslagen von Flüchtlingen und älteren Menschen mit Migrationsgeschichte Rechnung tragen,
  • die gemeinsamen Aktivitäten zwischen Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft fördern
  • die besonderen Wert auf interkulturelle Begegnungen legen und dabei an Brennpunkten und realen Problemen des Zusammenlebens orientiert sind
  • die helfen, Vorurteile zwischen Menschen und Gruppen unterschiedlicher kultureller Herkunft abzubauen
  • die Zugewanderte aktiv vor Diskriminierung schützen.

Jugend- und Sozialarbeit, z.B.

  • Beratungsangebote
  • sozialpädagogische Gruppenarbeit
  • Gesprächskreise

Qualifizierungsprojekte, z.B.

  • Hausaufgabenhilfe

Sportintegrative Projekte

  • Bitte stellen sie alle Anträge für Sportprojekte für Migrantinnen und Migranten beim Landessportbund. Die Förderung erfolgt durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Die Antragstellung, Bescheidung und Vergabe erfolgt in unserem Auftrag über den Landessportbund.

Die Antragsvordrucke erhalten Sie hier (Förderung interkultureller Integrationsprojekte - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung 2025 (pdf, 329.3 KB)). Die ausgefüllten Anträge sollten nach Möglichkeit gleich zu Beginn des Jahres eingereicht werden, jedoch müssen sie immer rechtzeitig vor Projektbeginn gestellt werden.

Die Förderentscheidung trifft die Behörde unter Beteiligung eines Vergabegremiums. Das Gremium setzt sich zusammen aus Mitarbeiter/-innen von Behörden und Wohlfahrtsverbänden, dem Bremer Rat für Integration sowie dem Landessportbund.

Aufwandsentschädigungen für die im Rahmen des Förderschwerpunktes „Selbsthilfeförderung von Ausländer-vereinen und ausländisch-deutschen Initiativen“ und „Förderung von interkulturellen Integrationsprojekten“ unterstützten Projekte werden in analoger Anwendung der Bremischen Honorarordnung gewährt.
Diese sieht einen Honorarsatz in Höhe von 7,67 € für betreuende, organisierende, handwerkliche und aufsichtführende Tätigkeit in sozialpädagogischer Begleitung vor.
Abweichend davon ist ein Honorarsatz in Höhe von 10,23 € für die Anleitung von Kinder- und Jugend¬gruppen oder Interessengruppen auf der Grundlage praktischer Erfahrungen vorgesehen.
Ein Honorarsatz in Höhe von 12,78 € wird anerkannt für selbständige Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Personen, die eine sozialpädagogische oder gleichwertige andere fachliche Ausbildung erfordert.
Die im Antrag aufgeführten Honorare sollen nach der jeweils ausgeübten Tätigkeit (z.B. Gruppenleitung, Kinderbetreuung) und dem jeweils zutreffenden Honorarsatz unterschieden werden. Bei Honorarsätzen von 10,23 € bzw. 12,78 € ist die entsprechende Qualifikation der Honorarkraft darzulegen.
Dazu ist im Antrag kurz zu beschreiben, über welche formale Qualifikationen bzw. praktischen Erfahrungen die Honorarkraft/-kräfte verfügt/en, die für das entsprechende Projekt interessant sind (ggf. sind Nachweise dem Antrag beifügen).

Nach Ende der Projektlaufzeit ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen. Im Bewilligungsbescheid ist der Termin genannt, zu dem dieser Verwendungsnachweis spätestens bei der Behörde einzureichen ist.
Der Verwendungsnachweis besteht (je nach inhaltlicher Ausrichtung des Projekts) aus:

  • einem Sachbericht. In diesem Bericht sind Angaben zu den Inhalten der Arbeit, zur Art des Projektes, zur Anzahl der TeilnehmerInnen, zur Häufigkeit und zum Ort der Veranstaltungen sowie eine Bewertung der Projektarbeit vorzunehmen.
  • einer zahlenmäßigen Aufstellung (Darstellung von Einnahmen (inkl. Eigenanteil) und Ausgaben.
  • Angaben zur Statistischen Auswertung
  • einer Teilnehmerliste
  • einer Themenliste
  • einer Beratungsstatistik

Die Verwendungsnachweise sind obligatorisch, werden diese nicht fristgemäß eingereicht hat dies Auswirkungen auf die aktuelle und zukünftige Förderung.

Bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen gibt es im Rahmen der Selbsthilfeförderung
weitere Förderschwerpunkte:

  • Gesundheitsförderung / Krankheit und Behinderung
    Frau Nachtigal, Tel.: 361-15163 (Gesundheitsamt Bremen)
  • Ältere Menschen (Referat Altenhilfe)
    Frau Mohr, Tel.: 361-14413
  • Frauenförderung
    n.n.
  • Gefährdetenhilfe
    Frau Husar, Tel.: 361-63541
  • Senator für Kultur (Kulturelle Stadtteilarbeit), Altenwall 15/16, 28195 Bremen
    Herr Perplies, Tel.: 361-2919
  • Landessportbund Bremen, Integrationsabteilung,
    Kellogg-Haus, Auf der Muggenburg 30 (Eingang Stephanikirchenweide), 28217 Bremen
    Frau Touray, Tel.: 79287-25