Sie sind hier:

Rechtliche Grundlagen für Menschen mit Behinderung

Leistungsrechtliche Vorschriften sind im 6. Kapitel des §§ 53 ff. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (SGB XII) in Verbindung mit §§ 26 Neunten Buchs Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX) festgelegt.

Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen
Das Recht der Werkstätten für behinderte Menschen ist im Teil 2 Kapitel 12 des SGB IX – geregelt.

Näheres zum Werkstättenrecht und den fachlichen Anforderungen hat die Bundesregierung in der Werkstättenverordnung (WVO) und in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt.

Ambulante Angebote und Maßnahmen:

Ambulante und stationäre Wohnangebote:

Arbeit und Tagesstruktur:

Regelungen zu Leistungen im Arbeitsbereich bei einem Anderen Leistungsanbieter: