Sie sind hier:

Rechtliche Betreuung

Paragraphenzeichen auf dem rote Figuren stehen

Wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann und keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen, kann vom Amtsgericht eine Betreuerin / ein Betreuer bestellt werden, der in dem gerichtlich festgelegten Umfang für diese Person handelt.
Das Betreuungsrecht will den betroffenen Menschen ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten, ihnen aber auch den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleisten. Die Betreuung soll vorrangig im Ehrenamt geführt werden. Bei der Auswahl des Betreuers oder der Betreuerin hat das Gericht Wünsche der Betroffenen zu berücksichtigen.
Das Betreuungsrecht sieht aber auch Vorsorgemöglichkeiten für einen späteren Lebensabschnitt bei Krankheit, Behinderung oder Alter vor.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Einzelfallhilfen bearbeiten, sondern für steuernde und planende Aufgaben zuständig sind. Falls Sie Beratung oder Hilfe möchten, können Sie diese bei der örtlichen Betreuungsbehörde (s. rechte Spalte) sowie bei den Betreuungsvereinen und bei den Betreuungsgerichten des Landes Bremen erhalten.

Fortbildung in der ehrenamtlichen Betreuung

Fortbildungskatalog_2025

Die LAG bietet ein breites Angebot an Fortbildungen in der Stadt Bremen, dem neuen Standort in Bremen Vegesack und in Bremerhaven an.
Die Veranstaltungen sind weiterhin kostenfrei und offen für alle Interessierte. Bitte melden Sie sich zu Fortbildungen unbedingt immer bei den jeweils angegebenen Stellen an.
Die Broschüre mit weiteren Informationen und allen Veranstaltungen können Sie sich hier herunterladen (pdf, 815 KB) oder auch unter per E-Mail bestellen.

Veranstaltungssuche Fortbildungen

Ab sofort können Sie sich alle Fortbildungsveranstaltungen der LAG für ehrenamtliche Betreuer:innen und Bevollmächtigte über unsere Veranstaltungssuche anzeigen lassen und direkt Kontakt zum Veranstalter aufnehmen bzw. sich anmelden.

Zu den Aufgaben der anerkannten Betreuungsvereine gehört es, Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, die sich ehrenamtlich als Betreuerin oder Betreuer engagieren wollen und sie in ihrer Arbeit als Betreuerin oder Betreuer zu unterstützen.
Das Angebot der Beratung und Unterstützung gilt selbstverständlich auch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die für einen Familienangehörigen von den Amtsgerichten bestellt wurden.
Auch die Beratung Bevollmächtigter gehört zu den Aufgaben der Betreuungsvereine. Zudem haben Betreuungsvereine planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu informieren.

Die Betreuungsvereine bieten u. a. folgendes an:

  • Einführung in den Aufgabenbereich einer ehrenamtlichen Betreuung
  • Beratungsgespräche, in denen Sie mit einem Mitarbeiter konkrete Fragen besprechen können, die bei Ihrer Betreuung entstehen
  • Vermittlung einer Betreuung, die Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht
  • Gesprächskreise, in denen Sie mit anderen Betreuerinnen und Betreuern über Ihre Erfahrungen sprechen können
  • Fortbildungen zu verschiedenen Themen wie Vermögensverwaltung, Gesundheitssorge, Unterstützung bei Ihrer Betreuung z.B. bei Erstellung des Vermögensverzeichnisses oder bei der Abrechnung mit dem Gericht.

Diese Beratungs- und Unterstützungsangebote durch die Betreuungsvereine sind kostenlos. Eine Mitgliedschaft im Betreuungsverein ist nicht erforderlich.

Anerkannte Betreuungsvereine im Land Bremen: