Durch die Nutzung der verschiedenen Leistungen des Sozial- und Gesundheitsbereiches können die meisten Patientinnen und Patienten, trotz vorhandener Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit, in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren.
Die Sozialdienste der Krankenhäuser leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gesundung des Patienten. In Kenntnis um die persönliche und soziale Situation des Patienten greifen sie die Probleme auf, die mit der Erkrankung und ihren Folgen im Zusammenhang stehen und Auswirkungen auf das Leben des Patienten haben. In Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen innerhalb und außerhalb des Krankenhauses unterstützen die Sozialdienste Patienten und ihre Angehörigen bei der Bewältigung der Krankheit und der Neugestaltung ihrer Lebenswelt und sichern den nahtlosen Übergang zur nachstationären Pflege, Rehabilitation, Behandlung oder Beratung. Nur die strukturierte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Diensten kann dieses gewährleisten, um z.B. dauerhaften stationären Unterbringungen entgegen zu wirken.
Die Entwicklung und Sicherung von qualitativen Standards im Arbeitsfeld erfordert den regelmäßigen fachlichen Austausch, die Vermittlung aktueller Informationen und das Angebot zur Fortbildung. Um die Qualität der Arbeit der Sozialdienste kontinuierlich zu verbessern, koordiniert die Sozialbehörde die Sozialdienste.