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Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)

Die Aufsichtsbehörde ist die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht.

Die aktuell gültige Version des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) finden Sie
hier im Transparenzportal

Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz in leichter Sprache ist erschienen. Die aktuell gültige Version finden Sie hier (pdf, 3.4 MB)

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Hier finden Sie eine ältere Version des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes(BremWoBeG) mit Begründung:
Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz(BremWoBeG) vom 12. Dezember 2017 mit Begründung (pdf, 687.3 KB)

Wie schon das Heimgesetz regelt auch das BremWoBeG grundlegende Anforderungen an die Leis-tungsanbieter sowie die Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde.

Details zu den Mindeststandards, die zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor minderer Qualität festgeschrieben werden, werden in Rechtsverordnungen geregelt.

2.1. Personalverordnung zum BremWoBeG
2.2. Bauverordnung zum BremWoBeG
2.3. Interessenvertretungsverordnung zum BremWoBeG

Ihre Ansprechpartnerin:

Martina Timmer

+49 421 361 89545
+49 421 496 89545
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