Die bisherige Heimaufsicht heißt jetzt Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht.
Tätigkeitsbericht 2018 und 2019 der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht (pdf, 1.6 MB)
Tätigkeitsbericht 2020 und 2021 der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht (pdf, 827 KB)
Die zuständigen Ansprechpartner finden sie hier (pdf, 122.1 KB)
Die Föderalisierung des Heimrechts hat dazu geführt, dass anstelle des Bundes-Heimgesetzes in den Ländern jetzt eigene Ländergesetze gelten. Bremen hat dazu im Jahr 2010 das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) geschaffen, welches 2017 novelliert wurde.
Es heißt nicht mehr „Heimgesetz“, weil es inzwischen sehr unterschiedliche Einrichtungen gibt, in denen Menschen wohnen und betreut werden. Der Begriff „Heim“ passt zu dieser neuen Vielfalt nicht mehr. Weil das neue Gesetz hauptsächlich da gilt, wo Menschen wohnen, um an dem Wohnort auch betreut zu werden, heißt es „Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz“.
Und weil die frühere Heimaufsicht für die Einrichtungen zuständig ist, die unter das BremWoBeG fallen, heißt sie nun „Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht“.
Die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht ist die staatliche Kontroll- und Beratungsstelle für alle unterstützenden Wohnformen im Land Bremen.
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Durch Beratung, Kontrolle und notfalls durch ordnungsrechtliche Anordnungen sorgt die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht dafür, dass gesetzliche Qualitätsstandards eingehalten werden und die Bedürfnisse und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt werden.
Wer in einer Einrichtung auf seine/ihre Anregungen oder Beschwerden keine ausreichenden Antworten findet, kann die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht ansprechen.
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Für die Bewohnerinnen und Bewohner in allen
in Bremen und in Bremerhaven und in den meisten neuen Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf.
Sie möchten wissen, ob eine Einrichtung von uns geprüft wird? Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne darüber.
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Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz verpflichtet die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht, die meisten unterstützenden Wohnformen (Heime) einmal im Jahr zu kontrollieren. Das passiert unabhängig davon, ob Beschwerden oder andere Hinweise auf Mängel vorliegen.
Mehr als die Hälfte dieser Prüfungen findet unangemeldet statt.
Wenn der Behörde Beschwerden vorgetragen werden, prüft sie auch außerhalb der jährlichen Prüfungen, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Werden entsprechende Mängel gefunden, macht die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht dem Betreiber verbindliche Auflagen, diese Mängel zu beseitigen.
Die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht führt auch Informationsveranstaltungen für Bewohnerbeiräte und Bewohnerfürsprecher durch und berät ebenfalls die Betreiber unterstützender Wohnformen.
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Ganz oben wurde schon erläutert, dass die gesetzliche Grundlage der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) ist. In ihm stehen auch die wichtigsten Anforderungen und Qualitätsstandards, die von den Betreibern einzuhalten sind.
Das BremWoBeG beschreibt auch die grundlegenden Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner in unterstützenden Wohnformen.
Weitere Grundlagen sind die Verordnungen des BremWoBeG über
Die Bremische Wohn- und Betreuungsbehörde hat ihre Dienststelle im Dienstgebäude der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Die Postanschrift:
Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht
bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
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Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)