Die strukturelle und qualitative Weiterentwicklung in der häuslichen Pflegesituation soll durch entsprechende Angebote stetig verbessert werden. Der Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung ist die Haushaltsstelle für die Förderung innovativer Projekte mit dem Ziel der nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen, der pflegenden Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen.
Nach dem Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung können folgende Projekte gefördert werden:
Zielgruppe der förderfähigen Projekte sind Menschen mit einem Pflegebedarf, deren pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen. Die förderfähigen Angebote zielen auf die nachhaltige und/oder stetige Verbesserung der Lebenssituation, und Lebensqualität der Menschen mit einem Pflegebedarf und den am ständigen Pflegeprozess Beteiligten ab.
Die Voraussetzungen für eine Projektförderung nach dem Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung sind hier geregelt:
Verordnung zur Förderung von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a, der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamtes nach § 45c sowie der Selbsthilfe nach § 45d Elftes Buch Sozialgesetzbuch für das Land Bremen
sowie
Richtlinie zur Ausgestaltung und Durchführung der Projektförderung nach dem Bremischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz (BremAGPflegeVG) – Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung
Innovationsfonds - Arbeitshilfe zur Antragstellung (pdf, 181.9 KB)
Projektfinanzierungsplan (Excel) (xlsx, 34.4 KB)