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Förderung ambulanter Angebote und Projekte für pflegebedürftige Menschen

Zur Unterstützung der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Menschen, deren pflegenden Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen stehen jährliche Fördermittel aus dem Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung zur Verfügung.

Anbieter von:

  • anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sowie
  • ehrenamtliche Initiativen und/oder- Strukturen nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XI,
  • Modellvorhaben nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB XI, oder
  • Selbsthilfegruppen, -organisationen oder –kontaktstellen nach § 45d SGB XI,

mit dem Ziel, die Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen, der pflegenden Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen zu verbessern, können eine Projektförderung für innovative Vorhaben beantragen.

Die zeitlich befristeten Zuschüsse werden vorrangig für Innovationen zur Vermeidung einer Fortschreitung von Pflegebedürftigkeit, zur Qualitätsverbesserung, zur Vernetzung der Angebote und zur Transparenz der Leistungs- und Kostenstrukturen eingesetzt.

Projekte können im Referat Pflege, Heimrecht, Wohn- und Betreuungsaufsicht nach den folgenden Rechtsgrundlagen beantragt werden:

Fonds für Innovation und Strukturverbesserung

Aktuell: Aufruf zur Interessenbekundung

Ihre Ansprechpartnerin:

Verena Harter

+49 421 361 59 308
+49 421 496 59 308
E-Mail