Zur Unterstützung der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Menschen, deren pflegenden Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen stehen jährliche Fördermittel aus dem Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung zur Verfügung.
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mit dem Ziel, die Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen, der pflegenden Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen zu verbessern, können eine Projektförderung für innovative Vorhaben beantragen.
Die zeitlich befristeten Zuschüsse werden vorrangig für Innovationen zur Vermeidung einer Fortschreitung von Pflegebedürftigkeit, zur Qualitätsverbesserung, zur Vernetzung der Angebote und zur Transparenz der Leistungs- und Kostenstrukturen eingesetzt.
Projekte können im Referat Pflege, Heimrecht, Wohn- und Betreuungsaufsicht nach den folgenden Rechtsgrundlagen beantragt werden: