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Altenpflegeausbildung

Pflegeberufe haben in den letzten Jahren starke Veränderungen erlebt. Die Arbeit als Pflegefachkraft in der Altenpflege fordert den Fachkräften viel ab. In den Pflege- und Betreuungseinrichtungen und in der häuslichen Pflege müssen die Pflegefachkräfte ihre Arbeit mit hoher Verantwortlichkeit für die zu pflegenden älteren Menschen und die Qualität der Pflege gestalten. Ein Garant für die Qualität der Pflege ist eine gute Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern.

Rechtliche Grundlagen der Altenpflegeausbildung

Seit August 2003 werden die Auszubildenden nach dem bundeseinheitlichen Altenpflegegesetz und der dazu gehörenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ausgebildet.

Durchführung der Altenpflegeausbildung

Für die Durchführung der Ausbildung wurden über die bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen hinausgehende landesrechtliche Vereinbarungen getroffen. Diese sind im „Handbuch zur Ausbildung und Prüfung an den Altenpflegeschulen des Landes Bremen“ zusammengefasst.

Rahmenlehrplan für die Altenpflegeausbildung im Land Bremen

Der Rahmenlehrplan des Landes Bremen für die Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz zur Altenpflegerin und Altenpfleger entstand durch eine Zusammenarbeit der für die Altenpflegeausbildung zuständigen Behörde, der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport mit Vertreterinnen und Vertretern der Altenpflegeschulen des Landes Bremen.
Als Grundlagen dienten der bisherige Rahmenlehrplan für Bremen aus dem Jahr 2005, Rahmenlehrpläne aus anderen Bundesländern, das Altenpflegegesetz und Empfehlungen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA 2002) sowie Ergebnisse der Einführung des neuen Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation.

Ziel war es, eine praxisorientierte, theoriegestützte und umsetzbare Handreichung für eine gute theoretische und praktische Altenpflegeausbildung zu entwickeln. Gegenüber dem Rahmenlehrplan 2005 neu ist deshalb eine Beschreibung der Kompetenzen und eine detaillierte Darstellung der am Lernort Praxis zu vermittelnden Inhalte.

Der Rahmenlehrplan ist zum 1. April 2017 in Kraft getreten.

Altenpflegeschulen im Land Bremen

Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung tragen die Altenpflegeschulen. Diese Stellung erklärt ihre starke Präsenz während der ganzen Ausbildung.
Für die Teilnahme an der Ausbildung muss man sich an einer Altenpflegeschule um einen Schulplatz bewerben. Dies ist im Land Bremen an folgenden staatlich anerkannten Altenpflegeschulen möglich:

Weitere Ausbildungen in der Altenpflege

Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer betreuen und pflegen Menschen in der eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften und stationären Pflegeeinrichtungen. Sie führen die Maßnahmen selbstständig durch (Durchführungsverantwortung), die von einer Pflegefachkraft geplant, überwacht und gesteuert werden (Steuerungsverantwortung der Pflegefachkraft). Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin und zum Altenpflegehelfer vermittelt mindestens diejenigen Kompetenzen, die in diesem Sinne zur selbstständigen Wahrnehmung von Pflegetätigkeiten befähigen.

Weitere Informationen erteilen Ihnen die Altenpflegeschulen des Landes Bremen. (pdf, 98.3 KB)

Die Ausbildung in der generalistisch ausgerichteten Gesundheits- und Krankenpflegehilfe soll die Kompetenzen vermitteln, die erforderlich sind, um Fachkräfte bei der Pflege, Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen selbstständig zu unterstützen und zu assistieren. Die Ausbildung soll auf die Pflege von Menschen in allen Altersstufen und verschiedenen Lebensphasen in unterschiedlichen ambulanten und stationären Einsatzgebieten vorbereiten. Sie soll zur Zusammenarbeit mit den in den jeweiligen Einsatzgebieten vertretenen Berufsgruppen befähigen. Insbesondere soll die Ausbildung dazu befähigen, in der Pflege selbstständig unterstützend und assistierend tätig zu sein.

Leitfaden für Schülerpraktikum

Neben der ohnehin sehr großen Arbeitsdichte im pflegerischen Alltag stellt die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der allgemeinbildenden Schulen im Rahmen ihres Betriebspraktikums bzw. Schulpraktikums eine zusätzliche Aufgabe für die Pflegekräfte dar. Auf der anderen Seite steht folgendes fest: Ein Schulpraktikum leistet einen äußerst wichtigen Beitrag, um Jugendliche frühzeitig für einen pflegerischen Beruf zu interessieren und erste Weichen zur Gewinnung des Berufsnachwuchses zu stellen. Die Praktikanten von heute können die Auszubildenden von morgen und die Kollegen von übermorgen sein. Ein gelungenes Schulpraktikum zahlt sich also für beide Seiten aus!
Die Berufswahl fällt oft schon lange vor dem 16. Lebensjahr. Wichtig für eine Weichenstellung in Richtung Pflege ist folglich ein Angebot für ein frühes Schulpraktikum in der Klasse 7 bzw. 8, also in einer Altersstufe ab ca. 14 Jahren. Das ist für viele Einrichtungen in der Pflege sicherlich eine besondere Herausforderung, wir möchten Sie ermutigen diese anzunehmen.
Der vorliegende Leitfaden ist zur Arbeitserleichterung der Einrichtungen konzipiert worden und soll dabei unterstützen, das Schulpraktikum klar zu strukturieren. Neben Checklisten enthält er auch In- formations- und Beurteilungsbögen. Diese können individuell ergänzt oder verändert werden. Hierfür ist auf den Kopiervorlagen ein entsprechender Platz gelassen worden. Sollten in den Einrichtungen schon Praktikumsunterlagen entwickelt haben, so möge der Leitfaden eine Ergänzung dieser Arbeit sein! Der Leitfaden ist hier als Download zu beziehen:

Neue Website stellt den Pflegeberuf vor

Pfleger - so was lernen doch nur Mädchen. Mit diesem Klischee will die Seite zukunftsberuf-pfleger.de aufräumen. Sie richtet sich explizit an Jungen und wurde vom Boys' Day ins Leben gerufen.
Gefördert wird sie vom Bundesfamilienministerium. Beim Boys' (und Girls') Day schnuppern bundesweit jedes Jahr Jungen und Mädchen in Berufe hinein, die sonst überwiegend vom anderen Geschlecht gewählt werden.
Auf der neuen Seite erfahren Jungen unter "Vorbilder" von anderen jungen Männern, die sich für eine Pflegerausbildung entschieden haben. Außerdem können sie in verschiedenen Tests überprüfen, ob sie gut mit Menschen arbeiten können oder was sie beispielsweise über den Beruf Altenpfleger wissen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Zukunftsberuf Pfleger/in

Berufsordnung für die staatlich anerkannten Pflegeberufe

Seit Februar 2011 gilt die Berufsordnung für die staatlich anerkannten Pflegeberufe sowohl für die Pflegefachkräfte in der Kranken-und Kinderkrankenpflege, als auch für die Pflegefachkräfte in der Altenpflege.
Berufsordnung für die staatlich anerkannten Pflegeberufe (pdf, 40.4 KB)

Ansprechpartnerin

Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ bzw. „Altenpflegehelferin“ oder „Altenpflegehelfer“

Altenpflegerinnen und Altenpfleger, die in der Zeit vom 1.4.1979 bis 31.12.1996 im Land Bremen ihre Ausbildung beendet haben, benötigen keine gesonderte Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“. Mit der bestandenen Prüfung und durch den Erhalt des Abschlusszeugnisses wurde diese Erlaubnis automatisch erteilt. Eine gesonderte Erlaubnis wird nicht benötigt.
Altenpflegerinnen und Altenpfleger, die ab dem 01.01.1997 im Land Bremen ihre Ausbildung beendet haben, müssen zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ eine gesonderte Erlaubnis von der zuständigen Behörde erteilt bekommen.

Staatlich geprüfte Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer benötigen zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkennte Altenpflegehelferin“ und „Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“ ebenfalls eine gesonderte Erlaubnis, die von der zuständigen Behörde erteilt wird.
Hier finden Sie weiterführende Informationen bzw. die notwendigen Vorlagen:

Ansprechpartnerin:

Seit Beginn 2020 liegt die Zuständigkeit für die Altenpflegeausbildung bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anträgen an:
Kathrin Fabian
500-41-10
Telefon 361 - 9564;
Mail: Kathrin.Fabian@gesundheit.bremen.de

Die Anschrift ist: Contrescarpe 72, 28195 Bremen