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Pflege, Heimrecht, Wohn- und Betreuungsaufsicht

Ältere Menschen sind Bürger und Bürgerinnen im Alter von mehr als 60 Jahren, zu einem großen Teil also Menschen, die ihre erwerbstätige Lebensphase abgeschlossen haben. Das sind im Land Bremen 175.00 Personen oder 26% der Einwohner und Einwohnerinnen. Sie haben in der Regel andere Fragen an ihr persönliches und soziales Wohlbefinden und oft andere Bedürfnisse, als jüngere Menschen im erwerbstätigen Alter. Dies gilt besonders dann, wenn sie aufgrund von Alter oder Krankheit hilfs- oder pflegebedürftig werden. Menschen in dieser Lebensphase, haben z.T. einen höheren Schutzbedarf, insbesondere die Bewohner/innen von Pflegeheimen.

Der Bremer Senat hat der Bremischen Bürgerschaft im Sommer 2015 einen Bericht vorgelegt, der Unterstützung und Pflege für ältere Menschen im Land Bremen beschreibt, den Pflegeinfrastrukturbericht: "Gute Pflege als Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben" Zum Pflegeinfrastrukturbericht

Das Land Bremen hat für eine quantitativ ausreichende und qualitativ bedarfsgerechte Versorgungsstruktur Sorge zu tragen. Dabei geht es neben der Festlegung fachlicher Standards auch darum, die Wechselwirkungen zwischen offenen und präventiven Hilfen mit teilstationären und stationären Angeboten zu erkennen und zu beeinflussen. Bei der Entwicklung und Absicherung der Angebote sind die rechtlichen Grundlagen mit den unterschiedlichen Kostenträgern (Pflegeversicherung, Sozialhilfe) abzustimmen. Dazu pflegt das Referat Pflege, Heimrecht, Wohn- und Betreuungsaufsicht eine enge Kooperation mit den Trägern der Altenhilfe.

Darüber hinaus hat das Referat Pflege, Heimrecht, Wohn- und Betreuungsaufsicht eine Beratungs- und Überwachungsfunktionen für Einrichtungen und Dienste, die Leistungen für ältere Menschen anbieten. Die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht des Landes Bremen ist Teil des Referats.

Referatsleitung:

Björn Sander

+49 421 36115673
+49 496 36115673
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stellvertretende Referatsleitung:

Eckhard Lotze

+49 421 361 59234
+49 421 496 59234
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