Sie sind hier:

Arbeit und Beschäftigung

Um auch behinderten Bürgerinnen und Bürgern im Land Bremen, die wegen der Art und Schwere ihrer Beeinträchtigungen nicht bzw. noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgebildet oder beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung zu ermöglichen, gibt es vielfältige Angebote und Maßnahmen zur Eingliederung in das Arbeitsleben und zur Teilhabe an der Arbeitswelt. Diese haben das Ziel, die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der behinderten Bürgerinnen und Bürger wiederzugewinnen, zu erhalten oder zu erhöhen und auch ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

Die Angebote und Maßnahmen zur Eingliederung und Teilhabe sind im Sinne des Artikels 27 der UN-Behindertenrechtskonvention miteinander vernetzt und durchlässig, um Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt flexibel und verlässlich auszugestalten. Träger dieser Angebote und Maßnahmen sind die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Für behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in der Werkstatt nicht oder nicht mehr erfüllen, bestehen andere Angebote, die eine individuelle Förderung und Betreuung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sicherstellen. Geeignete Maßnahmen und Angebote für diese Menschen werden in unterschiedlichen Förder- und Betreuungseinrichtungen erbracht, die unter der Bezeichnung Tagesförderstätte oder Fördergruppe bekannt sind.