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Wohnpflegeheime

In einem Wohnpflegeheim stehen die pflegerischen Unterstützungsleistungen im Vordergrund. Es handelt sich um eine stationäre Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 Abs. 2 SGB XI, in der Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft ganztägig und nachts vollstationär Pflege und Unterstützung erhalten. Es besteht ein Versorgungsvertrag des Leistungserbringers mit den Pflegekassen.
Um die Bedarfe der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu decken, werden zusätzlich Eingliederungshilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII gewährt.

Unterstützung in einem Wohnpflegeheim bietet an
in Bremen:

  • Conpart e.V.

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