Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Sie sollen nicht verpflichtet sein in besonderen Wohnformen zu leben. Die Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie die Nutzung gemeindenaher Dienste und Unterstützungsangebote für die Allgemeinheit stellen weitere Ziele für das Wohnen von Menschen mit Behinderungen dar (siehe Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention).
Zentrale politische Zielsetzungen zur Umsetzung dieses Anspruches liegen für das Wohnen von Menschen mit einer geistigen und/oder mehrfachen Behinderung im Land Bremen in der Ambulantisierung bestehender stationärer Wohnangebote und im Aufbau vielfältiger und bedarfsgerechter alternativer neuer Angebotsformen.
Folgende Wohnangebote für Erwachsene mit einer geistigen und/oder mehrfachen Behinderung werden zurzeit im Land Bremen vorgehalten:
Modellhaft erprobt werden folgende ambulante Wohnformen:
Im Bereich des ambulanten und stationären Wohnens für Menschen mit einer geistigen und / oder mehrfachen Behinderung erfolgt die Zuordnung zu sogenannten Hilfebedarfsgruppen anhand der Ermittlung individueller Hilfebedarfe nach dem HMB-W-Verfahren von Frau Dr. Metzler, Tübingen.
Weitere Informationen zur Bedarfserhebung im Bereich Wohnen nach HMB-W