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Ambulante Angebote und Maßnahmen

Um für Menschen mit Behinderung in den Städten Bremen und Bremerhaven vergleichbare Möglichkeiten wie für Menschen ohne Behinderung zu schaffen, gibt es bereits eine Reihe von Angeboten und Maßnahmen, die sich auf den Alltag und das Leben im privaten Wohnraum beziehen.

Beratung von Betroffenen für Betroffene und Begegnungsmöglichkeiten bieten die nachfolgenden offenen Angebote, die als Baustein behindertenpolitischer Infrastruktur von der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport in der Stadt Bremen zur Zeit gefördert werden.

Weitere Beratungsmöglichkeiten (unvollständig) sind:

  • Das Netzwerk Selbsthilfe bietet eine Selbsthilfegruppe für Menschen mit Lernschwierigkeiten zum Thema Essen – www.netzwerk-selbsthilfe.com
  • Kom.fort e.V. berät zum Thema barrierefreies Bauen und Wohnen – www.kom-fort.de

Der Fachdienst Teilhabe des Amtes für Soziale Dienste in Bremen und das Sozialamt in Bremerhaven beraten behinderte Menschen und ihre Angehörigen bei sozialen und wirtschaftlichen Fragen und hinsichtlich der Leistungen, die der Eingliederungshilfeträger erbringt, aber auch hinsichtlich der Leistungen anderer Träger.

Weiter bestehen die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB), die ergänzend zum Eingliederungshilfeträger die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen stärken sollen. Ansprechpersonen/Beratungsstellen finden Sie hier.
Beratung bei Problemen und Fragen zum Älterwerden bieten auch die im gesamten Stadtgebiet verteilten Dienstleistungszentren.

Im Land Bremen wurden Pflegestützpunkte eingerichtet. Sie beraten Pflegebedürftige und Angehörige unabhängig, kostenlos und neutral. Dies insbesondere zu Themen im Vorfeld von Pflege, Pflegebedürftigkeit, zu Pflegehilfsmitteln, weiteren Unterstützungsangeboten und unterschiedlichen Wohnformen. Zur Beratung der Pflegestützpunkte gehören auch Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten und entsprechende Unterstützung bei der Antragstellung.

Zur vollen Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen gehört auch die Mobilität. Die Beseitigung von Zugangshindernissen und Barrieren bezieht sich auf den öffentlichen Verkehrsraum, auf Gebäude, die Beförderungsmittel und die gleichberechtigte Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationsquellen. Dabei soll die persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sichergestellt werden.

Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs der Stadtgemeinden haben die Verkehrsbetriebe ihre Fahrzeuge in den vergangenen Jahren auf Niederflurtechnik umgestellt.
Im Öffentlichen Personennahverkehr der Stadtgemeinde Bremen sind alle Fahrzeuge der Bremer Straßenbahn AG Niederflurfahrzeuge und mit einem Hublift für Rollstuhlnutzer/innen ausgestattet.

Es können dennoch nicht alle beeinträchtigten Menschen von der Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs profitieren. Manche Rollstühle sind so groß oder schwer, dass sie durch den Hublift nicht befördert werden können. Auch gesundheitliche Gründe können eine Teilnahme am Öffentlichen Personennahverkehr verwehren.

Menschen, für die die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehr aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist, und denen auch privat kein Fahrzeug zur Verfügung steht, können in Bremen und Bremerhaven Leistungen zur Beförderung erhalten.

Die Leistung dient der Sicherstellung der Mobilität und damit der Sozialen Teilhabe.

Das Amt für Soziale Dienste in Bremen bzw. das Sozialamt in Bremerhaven prüfen bei Bedarf die persönlichen Voraussetzungen, die Rahmenrichtlinie kann über den nachstehenden Link aufgerufen werden:

Rahmenrichtlinie Sonderfahrdienst Land Bremen (Stand:01.01.2017) (pdf, 37.5 KB)

Der Stadtführer soll allen Bremer Bürgerinnen und Bürgern und allen Touristinnen und Touristen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die schnelle Erkenntnis ermöglichen, welche Orte und Einrichtungen sie gut besuchen und nutzen können. Es werden dafür umfangreiche und aussagefähige Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit und Erreichbarkeit bereitgestellt. Alle Informationen zu den Orten und Einrichtungen wurden von einem Team erhoben, in dem Menschen mit verschiedenen Behinderungen mitarbeiten.

Die Informationen beziehen sich auf verschiedene Branchen wie zum Beispiel Öffentliche Einrichtungen, Kulturelle Einrichtungen, Veranstaltungsorte, Gastronomie, Hotels.

Die Zusammenarbeit im Begleitausschuss zur Erarbeitung des Stadtführers, dem der Landesbehindertenbeauftragte, Vertreterinnen und Vertreter aller Senatsressorts, der Hochschule Bremen, Bremen Online Services, der Bremer Touristik-Zentrale, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bremen, der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen , dem Verein SelbstBestimmt Leben, der Seniorenvertretung und dem Planungsbüro protze + theiling angehören, gewährleistet einen hohen qualitativen Standard. Der Stadtführer ist unter www.bremen.de/barrierefrei zu finden.

Um zu gewährleisten, dass alle behinderten Menschen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben, braucht es Angebote und Maßnahmen Persönlicher Assistenz und Unterstützung im Alltag. Die ambulanten Angebote und Maßnahmen sollen eine eigenständige, selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglichen und im Sinne des § 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erreichen. Es ist auch eine mit der Beeinträchtigung einhergehende Pflegebedürftigkeit durch ambulante Hilfe zur Pflege im Sinne des § 61 des SGB XII im Rahmen des entsprechenden Angebotes mit umfasst.

Die ambulanten Angebote und Maßnahmen der Stadt Bremen sind nachfolgend dargestellt. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat mit den jeweils genannten Trägern der Angebote und Maßnahmen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach den §§ 75 SGB XII sowie 89 SGB XI geschlossen.

Die Maßnahme ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, die bei nahezu allen alltäglichen Verrichtungen Unterstützung benötigen, in der eigenen Wohnung, zu leben. Sie orientiert sich am individuellen Bedarf. Als gleichzeitig auf Pflege (im Sinne von Grundpflege), Hauswirtschaft und Teilhabe bezogenes Angebot verpflichtet sich die ISB zu einer ganzheitlichen Leistungserbringung. Dahinter steht das Prinzip der „Hilfen aus einer Hand“, was Alltagsabläufe -analog der nichtbehinderter Menschen- flexibel gestaltbar macht.

Sie umfasst sämtliche Hilfestellungen bei Verrichtungen des Alltags, die die Leistungsberechtigten für eine (möglichst) selbstbestimmte Lebensführung in einem selbstgewählten Wohnumfeld benötigen, und die dem Grunde nach von den betroffenen Menschen selbst eingefordert und angeleitet werden können. Innerhalb der ISB liegt das Direktionsrecht bei den Leistungsberechtigten.

Der Zugang zur „Ambulante Maßnahme Persönliche Assistenz (ISB)“ setzt voraus, dass das Direktionsrecht auch in sinnvoller Weise ausgeübt werden kann. Dies ist der Fall, wenn die pflegebedürftigen Menschen selbst über genügend Anleitungs- und Alltagskompetenz verfügen, um selbstständig anzuleiten und/oder geeignete sonstige Maßnahmen getroffen werden können, die gewährleisten, dass die ISB im Sinne des Willens des pflegebedürftigen Menschen erfolgt.

Der individuelle Unterstützungsbedarf wird durch das Amt für Soziale Dienste und das Gesundheitsamt in Stunden festgestellt.
Leistungsanbieter der Maßnahme sind:

Das „AKZENT – Wohnen“ ist ein Wohnangebot für erwachsene Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und einem Bedarf an rollstuhlgerechtem Wohnraum sowie einer Rund-um-die-Uhr-Unterstützungssicherheit. Die Unterstützungssicherheit wird durch einen Bereitschaftsdienst innerhalb der Häuser mit besonderem Service gewährleistet. Zugleich wird die notwendige häusliche Pflege und Eingliederungshilfe in der eigenen Wohnung erbracht.

Dieses ambulante Wohnmodell bietet für diese Personengruppe eine Alternative zur stationären Versorgung beziehungsweise ermöglicht den Wechsel aus einer stationären in eine ambulante Versorgungsform.

Die behinderten Menschen bewohnen die eigene Wohnung, schließen einen Mietvertrag und können ihre Versorgungssicherheit durch einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst der sich im Hause befindenden AKZENT- Pflegezentrale absichern.

Für den Bereitschaftsdienst gibt es eine Vereinbarung mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. Für Pflege, Hauswirtschaft und Teilhabe gelten die o.g. gesetzlichen Hintergründe, deren Bedarfe auch bei diesem Angebot individuell festgestellt werden. Dies erfolgt nach Leistungskomplexen der Pflegeversicherung durch das Gesundheitsamt und das Amt für Soziale Dienste.
Alleiniger Träger des Angebotes ist die Paritätische Dienste Bremen gGmbH.

Servicehäuser, die dieses Wohnmodell bieten:
Haus im Viertel - Seilerstraße 13, 28203 Bremen
Haus Weidedamm - Ricarda-Huch-Straße 29, 28215 Bremen
Haus Obervieland - Alfred-Faust-Straße 23, 28277 Bremen

Das Haus im Viertel bietet die Möglichkeit des Wohnens in einer Wohngemeinschaft. Behinderte junge Erwachsene mit körperlichen Beeinträchtigungen haben hier die Möglichkeit, mit befristeter pädagogischer Unterstützung das selbständige Wohnen zu erlernen. Dies kann sowohl im Zusammenhang der Loslösung vom Elternhaus als auch bei einem Wechsel aus einer stationären Einrichtung erforderlich werden. Die pädagogische Hilfe hat dabei das Ziel, Anleitungs- und Alltagskompetenz und Selbständigkeit zu erwerben.

Das LPF Training ermöglicht den Erhalt oder das Wiedererlangen der Selbständigkeit in allen Bereichen des täglichen Lebens blinder und/oder sehbehinderter Menschen. Es wird von einer speziell ausgebildeten Rehabilitationslehrerin durchgeführt.

Das LPF Training findet als ambulante Maßnahme in der eigenen Häuslichkeit der Lern-partner/innen statt. Es wird im Einzelunterricht gelehrt und gelernt, der sich an den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen orientiert. Das Training vermittelt Kommunikationsfähigkeiten wie das Erlernen der Brailleschrift, Umgang mit Telefon und Geld. Es vermittelt Techniken zur Körperpflege, Haushaltstechniken wie Nähen, Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen. Auch das Kochen wird erlernt, verbunden mit der Benutzung von Besteck um z.B. ein Stück Fleisch zu schneiden oder eine Tasse Kaffee einzuschenken. Zur Kleiderpflege gehört auch die Kennzeichnung von Kleidungsstücken, um ohne fremde Hilfe farblich abgestimmt gekleidet zu sein. Blindenspezifische Hilfsmittel werden kennengelernt. Der individuelle Bedarf der Förderung wird durch das Amt für Soziale Dienste festgestellt.

Das Training wird derzeit nicht durch Träger aus Bremen angeboten. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V. berät zu Leistungsmöglichkeiten durch Träger aus dem Umland.

Diese Maßnahme richtet sich an erwachsene Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Beeinträchtigung, wobei der individuelle Unterstützungsbedarf maßgeblich durch die geistige Beeinträchtigung entsteht. Angesprochen sind Personen, die im Elternhaus, bei Angehörigen oder in einer Lebensgemeinschaft mit einem nicht betreuten Menschen leben. Die Unterstützung findet im häuslichen Umfeld statt.

„Ambulante Sozialpädagogische Hilfen für geistig und mehrfach behinderte erwachsene Menschen“ hat zum Ziel, den beeinträchtigten Menschen so zu unterstützen, dass sie/er den Anforderungen des Alltags im Rahmen ihrer/seiner individuellen Normalität gewachsen ist. Ausgehend von den aktuellen Lebensumständen und vorhandenen Fähigkeiten werden persönliche Selbständigkeit, Eigenständigkeit und Unabhängigkeit gefördert.

Die Leistungen werden als Beratung, Begleitung, Anleitung, Unterstützung/Hilfestellung, zielgerichtete Förderung und umfassende Betreuung regelmäßig im Rahmen des festgestellten Unterstützungsbedarfes erbracht. Die individuelle Feststellung des Umfanges und Bedarfes der Unterstützung trifft das Amt für Soziale Dienste.

Fällt die Familie/die Bezugsperson aus Krankheits- oder anderweitigen Gründen aus, ist im Benehmen mit dem Amt für Soziale Dienste als Sonderform ein Kurzzeitwohnen außerhalb der Privatwohnung möglich. Im Wohnheim Parkstraße der Inneren Mission stehen hierfür zwei Kurzzeitwohnplätze zur Verfügung.

Die Maßnahme wird durchgeführt von den Leistungsanbietern:

Die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen endet spätestens mit Bezug von Regelaltersrente. Auch die Betreuung in Tagesförderstätten, die an Stelle einer Werkstattbeschäftigung erfolgt, soll diesem Prinzip folgen. Für behinderte Menschen, die ins Rentenalter gekommen sind, werden Einzel- oder Gruppenangebote im Rahmen des Seniorenmoduls vorgehalten. Die Finanzierung erfolgt über eine Pauschale, die sich an der Eingruppierung in eine Hilfebedarfsgruppe im Wohnen orientiert.

Rahmenrichtlinie für das Seniorenmodul (pdf, 196.1 KB)
Angebotsliste (pdf, 113.5 KB)

Eine Soziale Gruppenfahrt ist eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, die regelhaft mindestens vier Übernachtungen beinhalten sollte. Den Leistungsberechtigten soll die Begegnung und der Umgang mit anderen Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht werden. Soziale Gruppenfahrten müssen ein Eingliederungshilfeziel verfolgen; sie sind keine Urlaubsfahrten. Die Finanzierung der Sozialen Gruppenfahrten erfolgt über eine Pauschale Geldleistung.