Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er seine wichtigen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann.
Eine volljährige Person wird dann nicht automatisch durch den Ehepartner, Eltern oder Kinder gesetzlich vertreten. Das Gesetz sieht dann eine vom Gericht eingesetzte rechtliche Betreuung vor.
Sie können vorsorgen, indem Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer vom Gericht als Betreuer eingesetzt und wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.
Haben Sie eine Ihnen nahestehende Person, zu der Sie uneingeschränktes Vertrauen haben, können Sie diese Person auch bevollmächtigen.
In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit schriftlich festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.
Nachstehend finden Sie detaillierte Informationen auch in leichter Sprache.