Im Referat 33 werden Entscheidungen über Widersprüche im Rahmen des Sozialhilferechts (nach SGB XII), des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Landespflegegeldgesetzes, des Bundeserziehungs- bzw. Bundeselterngeldgesetzes, des Unterhaltssicherungsgesetzes, des Unterhaltsvorschussgesetzes, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) sowie des Gesetzes zur beruflichen Rehabilitation getroffen. Die Widersprüche werden auf ihre Zulässigkeit und Begründetheit eingehend geprüft und danach beschieden.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an widerspruchsstelle@soziales.bremen.de
Mit einer Eingabe oder Petition könnnen sich Bremer Bürgerinnen und Bürger mit ihren Bitten oder Beschwerden direkt an die an die Bremische Bürgerschaft wenden. Dies kann per Brief, per Fax oder als Online-Petition über das Internet erfolgen.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Petitionsausschusses der Bremischen Bürgerschaft.