Welche Grundsätze für die Bewilligung von Leistungen für die Unterkunft und für die Heizung nach SGB XII oder nach SGB II in der Stadt Bremen gelten, wird - auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen und entsprechend den Erkenntnissen über die Bedingungen am bremischen Wohnungsmarkt - insbesondere durch Verwaltungsanweisungen geregelt.
Veröffentlichungen dazu, insbesondere die jeweils geltenden Verwaltungsanweisungen zu den Leistungen für die Unterkunft, finden Sie unter Gesetzliche Grundlagen.