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Unterkunft und Heizung

Welche Grundsätze für die Bewilligung von Leistungen für die Unterkunft und für die Heizung nach SGB XII oder nach SGB II in der Stadt Bremen gelten, wird - auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen und entsprechend den Erkenntnissen über die Bedingungen am bremischen Wohnungsmarkt - insbesondere durch Verwaltungsanweisungen geregelt.

Veröffentlichungen dazu, insbesondere die jeweils geltenden Verwaltungsanweisungen zu den Leistungen für die Unterkunft, finden Sie unter Gesetzliche Grundlagen.

Ihr Ansprechpartner ist:

Erich Reck

+49 421 361 12041
+49 421 496 12041
E-Mail

Dietlind Heller

+49 421 361 2979
+49 421 496 2979
E-Mail

Andrea Klähn

+49 421 361 55280
+49 421 496 8382
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