Die Schuldnerberatung wird in Bremen von qualifizierten Schuldnerberatungsstellen durchgeführt.
Angemessene Kosten für diese Beratung können im Einzelfall übernommen werden, wenn der/die Antragsteller/-in zum berechtigten Personenkreis gehört und die speziellen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Die Details können in der Verwaltungsanweisung zu § 11 Abs. 5 SGB XII nachgelesen werden: