Die Übernahme von Miet – und Energieschulden ist in den Sozialgesetzbüchern Zwei und Zwölf (SGB II und SGB XII) geregelt.
Die Entscheidungen über die Übernahme dieser Schulden treffen das Amt für Soziale Dienste Bremen beziehungsweise das Jobcenter Bremen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Wenn Sie Mietschulden haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Fachstelle Wohnen.
Dort werden Sie beraten, wenn Sie
Wenn Sie Energieschulden haben, informieren Sie sich bitte unbedingt auf der Homepage Zappenduster SOS-Stromsperre
(keine Einzelfallberatung, siehe oben)