Mehrbedarfe
Es werden Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen im Rahmen des SGB XII anerkannt, weil diese nicht durch die Regelbedarfe abgedeckt sind. Dazu gehören der
- Mehrbedarf bei Alter oder voller Erwerbsminderung
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft
- Mehrbedarf für behinderte Menschen mit Bezug von Eingliederungshilfe
- Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
- Mehrbedarf für die dezentrale Wassererzeugung