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Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Ein Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln besteht nach den geltenden gesetzlichen Regelungen nur bis zum 22. Lebensjahr.

Für Bremerinnen, die Sozialhilfe, Hartz IV oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, übernimmt die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport im Rahmen eines Projekts die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel, bis auf Bundesebene eine Lösung für die Finanzierung gefunden wurde.

Die Übernahme der Kosten ist eine freiwillige Leistung der Stadtgemeinde Bremen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Für die Beratung und Umsetzung sind die pro familia Beratungsstellen Bremen-Mitte und Bremen-Nord zuständig.

Bin ich berechtigt?

Sie können einen Antrag auf Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel (keine Kondome) stellen, wenn für Sie Folgendes zutrifft:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Stadt Bremen.
  • Sie sind mindestens 22 Jahre alt und erhalten eine der folgenden Leistungen:
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter
  • Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt vom Amt für Soziale Dienste oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Bescheinigung zur Kostenübernahme für die Apotheke oder Praxis.

Sie müssen dann das Verhütungsmittel nicht selbst bezahlen.

Ausschnitt aus dem Info-Flyer

Näheres zum Verfahren erfahren Sie in diesem Flyer der pro familia Beratungsstellen zum Herunterladen:

Flyer Kostenübernahme für Schwangerschafts-Verhütung (pdf, 240.4 KB)

Ihre Ansprechpartnerin:

Anja Bewer

+49 421 361 18028
+49 421 496 18028
E-Mail