Ein Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln besteht nach den geltenden gesetzlichen Regelungen nur bis zum 22. Lebensjahr.
Für Bremerinnen, die Sozialhilfe, Hartz IV oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, übernimmt die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport im Rahmen eines Projekts die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel, bis auf Bundesebene eine Lösung für die Finanzierung gefunden wurde.
Die Übernahme der Kosten ist eine freiwillige Leistung der Stadtgemeinde Bremen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Für die Beratung und Umsetzung sind die pro familia Beratungsstellen Bremen-Mitte und Bremen-Nord zuständig.
Bin ich berechtigt?
Sie können einen Antrag auf Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel (keine Kondome) stellen, wenn für Sie Folgendes zutrifft:
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Bescheinigung zur Kostenübernahme für die Apotheke oder Praxis.
Sie müssen dann das Verhütungsmittel nicht selbst bezahlen.
Näheres zum Verfahren erfahren Sie in diesem Flyer der pro familia Beratungsstellen zum Herunterladen:
Flyer Kostenübernahme für Schwangerschafts-Verhütung (pdf, 240.4 KB)