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HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT (HLU) UND REGELBEDARFE NACH DEM 3. KAPITEL ZWÖLFTES BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB XII)

Unsere Aufgabe bezieht sich auf die Steuerung dieser Leistungen für hilfebedürftige Personen die außerhalb von Einrichtungen (also nicht in einem Heim oder in ähnlicher dauerhafter Versorgung) leben.
Einen Anspruch auf diese Leistungen haben nicht erwerbsfähige Personen und die Menschen, die mit ihnen zusammenleben, wenn sie kein eigenes Einkommen oder Vermögen haben oder das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Veröffentlichungen dazu, insbesondere die jeweils geltenden Verwaltungsanweisungen, finden Sie unter
Gesetzliche Grundlagen

Ihre Ansprechpartnerin:

Antje Borrmann

+49 421 361 8383
+49 421 496 8383
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GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG (GSIAE) NACH DEM 4. KAPITEL ZWÖLFTES BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB XII)

Unsere Aufgabe bezieht sich auf die Steuerung dieser Leistungen, für hilfebedürftige Personen, die außerhalb von Einrichtungen (also nicht in einem Heim oder in ähnlicher dauerhafter Versorgung) leben.
Einen Anspruch auf diese Leistungen haben dauerhaft nicht erwerbsfähige Personen und Personen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben, wenn sie kein eigenes Einkommen oder Vermögen haben oder das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Veröffentlichungen dazu, insbesondere die jeweils geltenden Verwaltungsanweisungen, finden Sie weiter unter Gesetzliche Grundlagen

Ihre Ansprechpartner*innen:

Antje Borrmann

+49 421 361 8383
+49 421 496 8383
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Olaf Poplawski

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+49 421 496 2147
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