Einmalige Bedarfe
Leistungen zur Deckung folgender Bedarfe werden im Rahmen XII gesondert erbracht:
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
Die Leistungen für die Erstausstattungen werden auch im Rahmen SGB II erbracht
Die Voraussetzungen zur Anerkennung der einzelnen Bedarfe sind in Verwaltungsanweisungen geregelt:
Gesetzliche Grundlagen