Einmalige Bedarfe
Leistungen zur Deckung folgender Bedarfe werden im Rahmen XII gesondert erbracht:
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
Die Leistungen für die Erstausstattungen werden auch im Rahmen SGB II erbracht