Sie sind hier:

Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung

Die Anerkennung von Bedarfen für eine Krankenversicherung und die Pflegeversicherung für die Empfänger*innen von Sozialhilfe oder von Grundsicherung nach dem SGB XII ist in § 32 SGB XII geregelt.

Für die näheren Einzelheiten finden Sie in den Verwaltungsanweisungen:
Gesetzliche Grundlagen

Ihre Ansprechpartnerin:

Dietlind Heller

+49 421 361 2979
+49 421 496 2979
E-Mail