Die Veranstaltung richtet sich an Betreuer:innen und Bevollmächtigte, denen der Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen wurde. Es soll erläutert werden, welche Veranlassungen für eine betreute Person zu treffen sind, die überschuldet ist oder jedenfalls Verbindlichkeiten bestehen. Es wird insbesondere erläutert, welcher professionellen Hilfen (z. B. Einschaltung einer Schuldnerberatung, eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin etc.) sich der/die Betreuer:in bedienen kann und wie mit der Geltendmachung von Forderungen verschiedener Gläubiger umgegangen werden kann. Es werden in diesem Zusammenhang auch die Grundzüge der Zwangsvollstreckung und deren Abwendung erläutert.