Die Veranstaltung richtet sich an Betreuer:innen und Bevollmächtigte, denen der Aufgabenbereich der Gesundheitssorge übertragen wurde. In der Veranstaltung soll dargelegt werden, was dieser Aufgabenbereich umfasst, was bei der Feststellung des Handlungsbedarfs zu beachten ist, wenn die betreute Person über eine natürliche Einsichtsfähigkeit verfügt und in welchen Fällen Genehmigungen des Gerichts einzuholen sind. In diesem Zusammenhang soll auch behandelt werden, was rechtliche Betreuer:innen und Bevollmächtigte zu beachten haben, wenn eine Patientenverfügung vorliegt und insbesondere auch, wenn dies nicht der Fall ist.