Die Veranstaltung richtet sich an Betreuer:innen und Bevollmächtigte, denen der Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen wurde. In der Veranstaltung soll dargelegt werden, was dieser Aufgabenbereich umfasst und welche Veranlassungen nach der Bestellung als Betreuer:in zu treffen sind. Es wird beispielsweise erläutert, wie das Vermögen einer betreuten Person ermittelt wird und werden auch die gegenüber dem Betreuungsgericht bestehenden Pflichten, hier insbesondere die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und einer jährlichen Rechnungslegung, im Grundsatz dargestellt. Auch typische Probleme bei Tätigkeiten im Rahmen der Vermögensverwaltung und entsprechende Lösungsstrategien werden dargestellt. Die Veranstaltung soll einen allgemein gehaltenen Überblick über den Aufgabenbereich der Vermögenssorge geben.