Der Umgang mit den Wünschen der Betreuten
Die Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 hat das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Personen, die Unterstützung und Schutz bei der Ausübung ihrer echte
benötigen, gestärkt. Das Gesetz stellt das Unterstützungsprinzip in den Vordergrund, die Vertretung der betreuten Personen soll quasi das letzte Mittel sein. Die Wünsche der betreuten Personen sind Maßstab für alle in der rechtlichen Betreuung handelnden Personen. Die Fortbildung knüpft an diese Maxime an und zeigt wie das "Prinzip Unterstützung“ umgesetzt werden kann.