Es ist Aufgabe der Betreuer:innen, die betreuten Menschen zu unterstützen, eigene Entscheidungen treffen zu können. Unterstützung steht vor Vertretung! Ich bin Assistent:in zur Ermöglichung der selbstbestimmten Entscheidung. Dies gilt seit der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 umso mehr.