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Freiheitsentziehende Maßnahmen

Rechtliche Grundlagen und Empfehlungen zur Praxis

Bettgitter und Bauchgurte, abgeschlossene Türen und „beruhigende“ Medikamente; im
alltäglichen Verständnis dienen diese Maßnahmen dem Schutz und der Sicherheit von
Angehörigen oder Betreuten. Doch im Sinne des Gesetzes handelt es sich dabei
oftmals um freiheitsentziehende Maßnahmen, die das Betreuungsgericht genehmigen
muss.
In dieser Veranstaltung werden zunächst einführende Informationen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen vermittelt:

  • Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen?
  • Wann sind sie durch das Betreuungsgericht zu genehmigen?
  • Welche Aufgaben haben Betreuer:innen oder die bevollmächtigte Person im gerichtlichen Verfahren?

Durch den Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen werden zentrale Grundrechte beschnitten. Daher muss immer intensiv nach möglichen Alternativen gesucht werden, um solche Maßnahmen zu vermeiden oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Anhand von Beispielen aus der Praxis werden Möglichkeiten der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen besprochen. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, eigene Erfahrungen und Beispiele aus der Praxis einzubringen.

Leitung
Edeltraut Burghardt, Örtliche Betreuungsbehörde, Amt für Soziale Dienste, Angela Horstmann, Örtliche Betreuungsbehörde, Amt für Soziale Dienste
Rubrik
Gesundheitssorge
Beginn
05.11.2025
Ende:
05.11.2025
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
Veranstaltungsort
Werkstatt Bremen KWADRAT, Wilhelm-Kaisen-Brücke 4, 28199 Bremen
Kontakt/Anmeldung
Werkstatt Bremen Büroservice
Hoffmannstr. 11, 28201 Bremen
Tel.: 0421 361-15528
E-Mail: kwadrat-veranstaltungsservice@werkstatt.bremen.de