Die Veranstaltung richtet sich an Betreuer:innen und Bevollmächtigte, denen der
Aufgabenbereich der Gesundheitssorge übertragen wurde.
In der Veranstaltung soll dargelegt werden, was der Aufgabenbereich der
Gesundheitssorge umfasst, was bei der Feststellung des Handlungsbedarfs zu
beachten ist, wenn die betreute Person über eine natürliche Einsichtsfähigkeit verfügt
und in welchen Fällen Genehmigungen des Gerichts einzuholen sind.
In diesem Zusammenhang soll auch behandelt werden, was rechtliche Betreuer:inn