Betreuer:innen sind zwar gesetzliche Vertreter:innen der Betreuten innerhalb der ihnen zugewiesenen Aufgabenbereiche, können jedoch nicht in allen Bereichen frei entscheiden. Vielfach bedarf es sowohl in den Bereichen der Personen- als auch der Vermögenssorge der betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Ziel der Veranstaltung ist es, die maßgeblichen Genehmigungserfordernisse im Betreuungsverfahren darzustellen und den Ablauf eines solchen Genehmigungsverfahrens zu erläutern.