Das soziale Entschädigungsrecht sieht Leistungen für Menschen vor, die Gesundheitsschäden erlitten haben, weil sie zugunsten der staatlichen Gemeinschaft ein sogenanntes Sonderopfer erbracht haben oder weil sie Opfer von Gewalttaten geworden sind, vor denen sie der Staat nicht schützen konnte. In diesen Fällen steht der Staat mit einer Entschädigung ein.
Aufgrund der thematischen Nähe zum Sozialen Entschädigungsrecht hat das AVIB auch die Aufgabe der Anlauf- und Beratungsstelle für Opfer der Erziehung in Einrichtungen der Jugendhilfe (Heimen) sowie der Unterbringung in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie übernommen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Folgende Bereiche bzw. Personenkreise, die vom sozialen Entschädigungsrecht erfasst werden, sind zu unterscheiden:
Themenbereich | Zuständigkeitsbereich |
---|---|
Opferentschädigung | Wohnort |
Soldatenversorgung | Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr |
Infektionsschutz | Ort der Impfung |
Zivildienst | Wohnort |
Häftlingshilfe* | Wohnort |
Heimerziehung** | Wohnort bzw. Unterbringung in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie |
* Politische Häftlinge in der ehemaligen DDR können heute noch Anträge stellen.
** Eine Antragstellung ist seit dem 01.01.2015 nicht mehr möglich.
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Tel. +49 421 361-5541
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