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Rechtliche Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Lande und in der Stadtgemeinde Bremen

Die Ausgestaltung der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen und in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven geschieht auf der Grundlage von legislativen Entscheidungen der Parlamente des Bundes, des Landes und der jeweiligen Stadtgemeinde zu den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe sowie insbesondere zum Haushaltsrahmen. Dazu kommen fachpolitische Richtlinienbeschlüsse des Landesjugendhilfeausschusses und der beiden städtischen Jugendhilfeausschüsse.
Die nachfolgende Sammlung Rechtlicher Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Lande Bremen bietet sowohl für die Mitglieder der zuständigen Gremien als auch für die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe, aber auch für die interessierte Fachöffentlichkeit, für Fachschülerinnen und Fachschüler und für Studierende einschlägiger Berufe sowie für die weitere Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich auf einfache und schnelle Weise über die jugendrechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe im Lande Bremen zu informieren.

Hinweis:
Die Seite "Rechtliche Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Lande und in der Stadtgemeinde Bremen" wird laufend aktualisiert. Sollten sich Teile derzeit in der Überarbeitung befinden, sind diese entsprechend gekennzeichnet.
Informieren Sie sich ggf. auch über das Transparenzportal oder über das Landesportal des Bremer Senats, auf dem die Amtsblätter und Gesetzblätter veröffentlicht werden.