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Rechtliche Betreuung

Paragraphenzeichen auf dem rote Figuren stehen

Wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann und keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen, kann vom Amtsgericht eine Betreuerin / ein Betreuer bestellt werden, der in dem gerichtlich festgelegten Umfang für diese Person handelt.
Das Betreuungsrecht will den betroffenen Menschen ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten, ihnen aber auch den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleisten. Die Betreuung soll vorrangig im Ehrenamt geführt werden. Bei der Auswahl des Betreuers oder der Betreuerin hat das Gericht Wünsche der Betroffenen zu berücksichtigen.

Das Betreuungsrecht sieht aber auch Vorsorgemöglichkeiten für einen späteren Lebensabschnitt bei Krankheit, Behinderung oder Alter vor.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Einzelfallhilfen bearbeiten, sondern für steuernde und planende Aufgaben zuständig sind. Falls Sie Beratung oder Hilfe möchten, können Sie diese bei der örtlichen Betreuungsbehörde (s. rechte Spalte) sowie bei den Betreuungsvereinen und bei den Betreuungsgerichten des Landes Bremen erhalten.

Professionelle Betreuerinnen und Betreuer können einem Betreuungsverein angehören, dann nennen sie sich Vereinsbetreuerin oder Vereinsbetreuer. Mitarbeitende der örtlichen Betreuungsbehörden können im Ausnahmefall ebenfalls bestellt werden, das sind dann Behördenbetreuerinnen und Behördenbetreuer. Oder das Betreuungsgericht bestellt Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Dies sind häufig Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen oder Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen. Einige kommen aber auch aus anderen Bereichen.

Kontrolliert werden Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer von den Betreuungsgerichten. Dorthin müssen sie mindestens einmal jährlich über ihre Tätigkeit berichten. Wenn sie die betreute Person in ihren finanziellen Angelegenheiten unterstützen, müssen sie auch detailliert Rechnung beim Gericht vorlegen und nachweisen, was mit dem Geld gemacht wurde.

Das ehrenamtliche Engagement im Bereich der rechtlichen Betreuung erfordert neben einem hohen Maß an persönlichem Einsatz und sozialer Kompetenz auch sozialrechtliche und verfahrensrechtliche Kenntnisse. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe wahr.

Die Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden begleiten, unterstützen und beraten ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und bieten Fortbildungen an. Sie sind auch Ansprechpartner bei Interesse zur Übernahme einer rechtlichen Betreuung im Ehrenamt.

Die LAG für Betreuungsangelegenheiten Bremen bietet eine Fortbildungsreihe für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte im Land Bremen an. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Nähere Informationen können Sie der Broschüre zur Fortbildungsreihe (pdf, 1.6 MB) entnehmen.
Sie können die Broschüre zur Fortbildungsreihe auch bei der Überörtliche Betreuungsbehörde unter fortbildungen.betreuungsrecht@soziales.bremen.de anfordern. Weitere Informationen und Veranstaltungen bieten auch die Betreuungsvereine an.

Zu den Aufgaben der anerkannten Betreuungsvereine gehört es, Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, die sich ehrenamtlich als Betreuerin oder Betreuer engagieren wollen und sie in ihrer Arbeit als Betreuerin oder Betreuer zu unterstützen.
Das Angebot der Beratung und Unterstützung gilt selbstverständlich auch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die für einen Familienangehörigen von den Amtsgerichten bestellt wurden.
Auch die Beratung Bevollmächtigter gehört zu den Aufgaben der Betreuungsvereine. Zudem haben Betreuungsvereine planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu informieren.

Die Betreuungsvereine bieten u. a. folgendes an:

  • Einführung in den Aufgabenbereich einer ehrenamtlichen Betreuung
  • Beratungsgespräche, in denen Sie mit einem Mitarbeiter konkrete Fragen besprechen können, die bei Ihrer Betreuung entstehen
  • Vermittlung einer Betreuung, die Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht
  • Gesprächskreise, in denen Sie mit anderen Betreuerinnen und Betreuern über Ihre Erfahrungen sprechen können
  • Fortbildungen zu verschiedenen Themen wie Vermögensverwaltung, Gesundheitssorge, Unterstützung bei Ihrer Betreuung z.B. bei Erstellung des Vermögensverzeichnisses oder bei der Abrechnung mit dem Gericht.

Diese Beratungs- und Unterstützungsangebote durch die Betreuungsvereine sind kostenlos. Eine Mitgliedschaft im Betreuungsverein ist nicht erforderlich.

Anerkannte Betreuungsvereine im Land Bremen:

Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter - Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er seine wichtigen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Eine volljährige Person kann durch den Ehepartner, Eltern oder Kinder nicht gesetzlich vertreten werden. Das Gesetz sieht dann vor, dass eine rechtliche Betreuung vom Gericht eingerichtet wird. Der Betreuer handelt dann in dem ihm zugewiesenen Aufgabenkreis als gesetzlicher Vertreter und wird vom Gericht kontrolliert.
Sie können vorsorgen, indem Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wie der Betreuer Ihre Angelegenheiten regeln soll, z.B. wie er Ihre Vermögensangelegenheiten oder Ihren Aufenthalt in Ihrer Wohnung oder lieber in einem Altenheim regeln soll. Sie können in einer Betreuungsverfügung auch festlegen, wer vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll.

Haben Sie eine Ihnen nahestehende Person, zu der Sie uneingeschränktes Vertrauen haben, können Sie diese Person auch bevollmächtigen. Dann ist keine gerichtliche Bestellung eines Betreuers erforderlich, es erfolgt aber auch keine gerichtliche Aufsicht, ob die bevollmächtigte Person in Ihrem Interesse handelt.

In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit schriftlich festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Über die verschiedenen Möglichkeiten können Sie sich anhand verschiedener Broschüren hier informieren.

Die Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten ist ein von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration gem. § 4 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsgesetz (BremAG-BtG) (zu den gesetzlichen Grundlagen) eingerichteter Arbeitskreis, in dem die mit der Umsetzung des Betreuungsgesetzes im Lande Bremen befassten anerkannten Betreuungsvereine, Gerichte, Behörden und Organisationen zur Koordination ihrer Arbeit zusammenwirken.

In der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten sind zur Zeit folgende Institutionen vertreten:

  • Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Bremen
  • Amt für Soziale Dienste Bremen
  • Magistrat Bremerhaven
  • Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
  • Amtsgericht Bremen
  • Amtsgericht Bremen–Blumenthal
  • Amtsgericht Bremerhaven
  • Betreuungsverein Bremerhaven
  • Betreuungsverein Deutsches Rotes Kreuz, Referat Betreuungsrecht
  • Betreuungsverein Hilfswerk Bremen für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Der Landesbehindertenbeauftrage der Freien Hansestadt Bremen
  • Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen
  • Bundesverband der Berufsbetreuer/Innen e.V., Landesgruppe Bremen