Die Härtefallkommission im Lande Bremen ist ein unabhängiges Gremium. Wenn eine Person ausreisepflichtig ist, kann sie prüfen, ob es dringende humanitäre oder persönliche Gründe gibt, die dagegensprechen.
Die Härtefallkommission kann einem Härtefall-Antrag zustimmen. Dann empfiehlt sie dem Senator für Inneres eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Der Senator für Inneres prüft dann nochmal in eigener Zuständigkeit, ob er dem Härtefall-Antrag zustimmen kann.
Wenden Sie sich an ein Mitglied der Härtefallkommission.
Die Namen und Kontaktdaten der Mitglieder der Härtefallkommission finden Sie in diesem Flyer (pdf, 151.5 KB)
Hier finden Sie die Informationen des Senators für Inneres zur Härtefallkommission.