Alle Informationen auf dieser Webseite finden Sie auch in dem unten aufgeführten Flyer in leichter Sprache (barrierefrei). Wenn Sie gedruckte Exemplare des Flyers in Ihrer Beratungsstelle oder Ihrer Praxis auslegen möchten, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Ansprechpartnerin.
Was sind Abtreibungen ohne medizinische Indikation?
Bei einer Abtreibung mit medizinische Indikation gelten noch andere Regeln.
Was sind straffreie Abtreibungen?
Für wen bezahlt das Land Bremen die Kosten für eine Abtreibung?
Im Schwangerschaftskonflikt-Gesetz steht: Die Bundesländer bezahlen Abtreibungen für Schwangere, die wenig Geld haben. Das Bundesland Bremen bezahlt eine Abtreibung, wenn die Schwangere im Bundesland Bremen lebt und wenig Geld hat.
Es kommt darauf an, wie viel Geld Sie besitzen und wie hoch Ihr Einkommen ist.
Wieviel Geld dürfen Sie haben, damit das Land Bremen die Abtreibung bezahlt?
Sie dürfen nicht mehr als 10.000 Euro auf dem Girokonto, Sparkonto oder Sparbuch haben.
Dazu kommen 500 Euro für jedes Kind, um das Sie sich kümmern.
Wie hoch darf Ihr Einkommen sein, damit das Land Bremen die Abtreibung bezahlt?
Ihr Einkommen darf nicht mehr als 1.446 Euro netto im Monat sein.
Dazu kommen 343 Euro für jedes Kind, um das Sie sich kümmern.
Dazu kommen bis zu 424 Euro wenn Sie mehr als 424 Euro für Ihre Wohnung bezahlen.
Sie können einen Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Sind Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert? Dann
können Sie den Antrag an irgendeine gesetzliche Krankenkasse in Ihrer Nähe stellen.
Wichtig: Sie müssen den Antrag VOR der Abtreibung stellen. Sonst bezahlt das Land Bremen keine Abtreibung.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?
1. Rufen Sie Ihre Krankenkasse an.
2. Die Krankenkasse schickt Ihnen den Antrag zu.
3. Sie füllen den Antrag aus.
4. Sie schicken den Antrag mit allen Unterlagen als Kopie zurück an die Krankenkasse.
5. Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag. Dann bekommen Sie einen Brief, ob die Krankenkasse die Kosten bezahlt.
1. Gehen Sie vor der Abtreibung zu einer Beratung.
Die Beratung ist bei Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen. Eine Liste finden Sie hier. Nach der Beratung gibt es eine Bescheinigung, dass Sie bei der Beratung waren.
2. Machen Sie einen Termin, wo Sie die Abtreibung machen wollen.
Zum Beispiel bei einer Ärztin, einem Institut für Familienplanung oder einem Krankenhaus.
3. Bringen Sie zum Termin 2 Bescheinigungen mit:
Bringen Sie am besten auch Ihren Überweisungsschein und Ihre Krankenkassenkarte mit.
4. Geben Sie die Unterlagen ab.
Dann müssen Sie sich nicht mehr um die Rechnung kümmern.