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Kindschaftsrecht

Das Kindschaftsrecht ist Teil des 4. Buches Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches und regelt jene Anliegen, die die rechtliche Beziehung eines Kindes zu seiner Familie betreffen, es behandelt unter anderem das Sorge- und Umgangsrecht, das Adoptionsrecht, das Vormundschaftsrecht und das Abstammungsrecht. Dabei sind auch angrenzende Themen wie die Trennungs- und Scheidungsberatung relevant. Im Mittelpunkt all diesen Anliegen steht das Kindeswohl.
Besondere Bedeutung kommt dem Sorgerecht zu. Das elterliche Sorgerecht ist ein Grundrecht eines Elternteils gem. Art. 6 Grundgesetz (GG), der Staat schützt dieses Recht. Eltern sind darüber dazu verpflichtet und berechtigt für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen, darüber wacht die staatliche Gemeinschaft. Zu der elterlichen Sorge gehört die Personensorge, die Vermögenssorge und die rechtliche Sorge, also die gesetzliche Vertretung des Kindes in Anliegen mit Rechtswirkung.

Aus vielen unterschiedlichen Gründen kann es dazu kommen, dass der Staat in der Rolle des Wächteramtes mit Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe eingreifen muss oder Eltern Unterstützung und Hilfe suchen, diese Aufgabe übernimmt das Jugendamt.

An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den Themen:

  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Umgangsrecht
  • Adoptionsrecht und anonyme Kindesabgabe

Ansprechperson bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Svenja Böttjer

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