Das Bremer Kinderschutzkonzept ist ganzheitlich angelegt. Es fußt auf dem Ansatz eines Zusammenspiels zwischen dem Wohl des einzelnen Kindes und seiner Umgebung, der Familie und der Gesamtgesellschaft. Der Schutz der gesunden Entwicklung des Kindes und die Wahrung seiner Bedürfnisse sind oberstes Ziel im Kinderschutz. Es gilt: Kinder brauchen starke Eltern. Darum sollen Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit unterstützt und gestärkt werden. Das Jugendamt hat die Aufgabe, über das Wohlergehen des einzelnen Kindes im Sinne des gesamtgesellschaftlichen Auftrages zu wachen (staatliches Wächteramt).
Das Bremer Kinderschutzkonzept basiert auf den drei Stufen der Prävention. Dies ermöglicht die Bereitstellung niedrigschwelliger und umfassender Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle Familien.
Primäre Prävention umfasst Angebote, die sich an alle Familien richten. Sie sollen die Entwicklung von Risiken einschränken.Zu diesen Angeboten zählen z.B. die Frühberatungsstellen, die Häuser der Familie sowie die Schwangerenberatung. Auch die Beratung in Erziehungsfragen durch das Jugendamt und die Erziehungsberatungsstellen ist hier angesiedelt.
Sekundäre Prävention umfasst Angebote, die auf das möglichst frühzeitige Erkennen von Risiken zielen. Sie tragen dazu bei das Auftreten von Belastungen zu verhindern oder abmildern. Beispiele für Angebote der sekundären Prävention sind die Hilfen zur Erziehung, die sorgeberechtigte Eltern beim Jugendamt beantragen können. Hierzu zählen unter anderem die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Erziehungsbeistandschaft und der Begleitete Umgang. Auch soziale Gruppenarbeit stärkt Kinder und Jugendliche durch das Erleben von Selbstwirksamkeit.
Tertiäre Prävention umfasst Angebote, die sich an Familien mit deutlichen Problemlagen richten. Sie sollen dazu beitragen, dauerhaften und nur schwer behandelbaren Probleme entgegenzuwirken. Zu dieser Form der Prävention gehören alle Maßnahmen des Jugendamtes zur Sicherstellung des Kindeswohls im Falle einer Gefährdung nach § 8a SGB VIII. Als Beispiele sind hier die Unterbringung eines gefährdeten Kindes oder Jugendlichen in einer Übergangspflegestelle, einer Einrichtung der Jugendhilfe, der Einsatz eines Familienkrisendienstes, aber auch die Babyklappen sowie die Notrufhotline des Kinder- und Jugendnotdienstes anzuführen.