Im Referat 20 werden die Themen und Aufgaben für die Bereiche Einrichtungsaufsicht, Kinderschutz, Frühe Hilfen, Hilfe zur Erziehung, Inklusion/Teilhabe bzw. Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, Careleaver, Inobhutnahme, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowohl für das Land Bremen als auch für die Stadtgemeinde Bremen fachlich gebündelt.
Neben den Aufgaben als oberste Landesjugendbehörde nimmt das Referat 20 die Aufgabe des überörtlichen Jugendhilfe Trägers bzw. des Landesjugendamtes als
und die Aufgaben des örtlichen Trägern der Jugendhilfe bzw. des (kommunalen) Jugendamtes der Stadtgemeinde Bremen in den Bereichen
wahr.
Die Leistungsgewährung des kommunalen Jugendamtes der Stadtgemeinde Bremen erfolgt im Amt für Soziale Dienste Bremen.
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen gemäß §§ 45 bis 48a SGB VIII.
Sie möchten die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen melden, oder befinden sich selbst mit Ihren Kindern in einer akuten Krisensituation, dann rufen Sie das Kinder- und Jugendschutztelefon, Telefon: 6 99 11 33 an.
Siehe oben unter "Hilfe zur Erziehung" und "Inklusion und Teilhabe/ Eingliederungshilfe".
Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter weiter
Hier finden Sie Informationen und Publikationen aus unserem Bereich weiter
Dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziale Dienste:
weiter