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Unbegleitete minderjährige und heranwachsende Ausländer*innen (umA)

junge Geflüchtete

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (1. November 2015) werden neu ankommenden umA vom zuständigen Jugendamt vorläufig in Obhut genommen und es werden die ersten Verfahrensschritte zur Identitätsfeststellung und Gesundheitsprüfung eingeleitet.
Die länderübergreifende Verteilung (nach dem Königsteiner Schlüssel) der umA erfolgt nach einer sorgfältigen Einzelfallprüfung und ermöglicht, die in Bremen verbleibenden umA besser zu versorgen und zu betreuen. Das Ziel ist die nachhaltige sprachliche, soziale, schulische und berufliche Integration der jungen Flüchtlinge. Die Anzahl der vorläufigen Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen.
Die weit überwiegende Anzahl der durch die freie und öffentliche Jugendhilfe im Land Bremen betreuten jungen Geflüchteten ist volljährig (Stand: September 2020) und wird das Jugendhilfesystem in den kommenden Monaten verlassen. Die jungen Geflüchteten sind durch die von ihnen erreichten Erfolge in Schule und Ausbildung gut auf ein eigenverantwortliches Leben vorbereitet.

Ankommen in Bremen

Wenn unbegleitete minderjährige und heranwachsende Ausländer*innen neu in Bremen ankommen, werden folgende Schritte eingeleitet:

  • Die neu ankommenden Flüchtlinge werden sofort in der Erstaufnahmeeinrichtung für Minderjährige aufgenommen und dort von den pädagogischen Fachkräften der Inneren Mission versorgt und betreut. Die jungen Menschen schlafen in der Einrichtung, werden dort verköstigt, erhalten ein Taschengeld und Bekleidung.
  • Das Jugendamt prüft gemäß § 42a SGB VIII die vorläufige Inobhutnahme der jungen Menschen. Sozialpädagogische Fachkräfte des Jugendamtes nehmen die im Rahmen des Verfahrens notwendige Alterseinschätzung durch qualifizierte Inaugenscheinnahme vor. Ergibt die Alterseinschätzung des Fachteams eine Volljährigkeit des Betroffenen, wird die Inobhutnahme sofort beendet. Die Flüchtlinge werden dann zur Asylantragstellung auf die Zentrale Aufnahmestelle verwiesen.
  • Die Polizei Bremen führt die notwendige erkennungsdienstliche Behandlung durch.
  • Das Gesundheitsamt Bremen ist für die ärztliche Untersuchung der umA in der Erstaufnahmeeinrichtung zuständig und erstellt nach der Untersuchung die im Rahmen der Kindeswohlprüfung erforderliche Stellungnahme, ob eine Übergabe an ein anderes Jugendamt erfolgen kann.
  • Gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen prüft das Jugendamt, ob Umstände vorliegen, die einer Verteilung auf ein Jugendamt außerhalb Bremens entgegenstehen. Dies könnten z.B. sein: enge Verwandte leben in Bremen, gesundheitliche Gründe.
  • Beim Landesjugendamt ist eine Landeskoordinierungsstelle eingerichtet worden, die gemäß § 42a Abs. 4. SGB VIII die Meldungen über die vorläufige Inobhutnahme von umA aus den Jugendämtern Bremen und Bremerhaven sowie die Anmeldung zur bzw. den Ausschluss der Verteilung der/des umA entgegennimmt und an das Bundesverwaltungsamt weiterleitet. Von dort wird mitgeteilt, welches das aufnehmende Jugendamt sein wird.

Betreuung und Integration

Zimmer in einer Wohngruppe für junge Flüchtlinge, © SJFIS
Zimmer in einer Wohngruppe für junge Flüchtlinge, © SJFIS

Für umA werden die Hilfen zur Erziehung gem. § 27 Abs. 1 SGB VIII weit überwiegend nach § 34 SGB VIII als Heimerziehung in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe oder ambulant im Rahmen betreuter Wohnformen geleistet. Dabei wird eine Unterbringung und Betreuung gemeinsam mit in Bremen großgewordenen jungen Menschen angestrebt. In einer kleinen Anzahl von Fällen leben umA in Pflegefamilien.
Sofern die Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung nicht erforderlich ist, können auf Antrag hin Hilfen gem. §§ 30 (Erziehungsbeistandschaft) und 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe) SGB VIII gewährt werden. In Fällen, in denen der junge Mensch aufgrund multipler Problemlagen besondere Unterstützung benötigt, kann eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII eingerichtet werden.
Die Teams aus sozialpädagogischen Fachkräften, oftmals unterstützt durch weitere ehrenamtliche Kräfte, stellen die pädagogische Betreuung in den Einrichtungen sicher. Sie schaffen eine klare Tagesstruktur für die Jugendlichen, helfen ihnen bei den administrativen Aufgaben und Behördengängen und kümmern sich um die erforderliche Sprachförderung und den Schulbesuch. Es gibt meist enge Kontakte in der Nachbarschaft, die Jugendlichen können an Sportangeboten teilnehmen und viele Freiwilligen kümmern sich persönlich um die jungen Bewohner*innen.

Viele unbegleitete Minderjährige kommen durch traumatische Erfahrungen in ihrer Heimat und auf der Flucht seelisch schwer belastet nach Bremen. Die zu bewältigenden Aufgaben betreffen sowohl die gesundheitliche Erst- und Folgeversorgung, als auch therapeutische Hilfen nach dem SGB V sowie ambulante Beratung und Unterstützung durch die Kinderschutzeinrichtungen (Kinderschutzbund, Refugio, Mädchenhaus und andere).

Die weit überwiegende Anzahl aller unbegleitet minderjährig eingereisten jungen Menschen, für die Hilfen zur Erziehung geleistet werden, ist inzwischen volljährig. Sie können gemäß § 41 Abs. 1 SGB VIII Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenverantwortlichen Lebensführung erhalten, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen erforderlich ist. Die – meist ambulanten - Hilfe werden bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gewährt und nur in begründeten Einzelfällen darüber hinaus.
Die heranwachsenden Geflüchteten werden hinsichtlich ihrer sozialen Integration durch ein Netzwerk verschiedener Institutionen, Vereine und Projekte unterstützt, beispielsweise Mentoren des Vereins Fluchtraum e.V., die Jugendberufsagentur und das Projekt „connect“ des Vereins Vaja e.V.

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Vormundschaften

Gemäß § 42 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII hat das Jugendamt bei unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen die Bestellung eines Vormundes oder Pflegers zu veranlassen.
Aufgaben der Vormundschaft:

  • Der Vormund übernimmt die gesetzliche Vertretung des Mündels und trifft die notwendigen Entscheidungen.
  • Der Vormund ist dem Wohl des Kindes verpflichtet und hält Kontakt.
  • Der Vormund stellt den Antrag auf Hilfen zur Erziehung und verantwortet Pflege und Erziehung des Jugendlichen.
  • Der Vormund soll mit dem Jugendlichen Lebensperspektiven entwickeln.
  • Der Vormund unterstützt den Jugendlichen im Asylverfahren/ ausländerrechtlichen Verfahren, ggf. auch unter Hinzuziehung eines im Asyl- und Ausländerrecht erfahrenen Rechtsanwaltes.
Ein Betreuer im Gespräch mit einem jungen Flüchtling
Ein Betreuer im Gespräch mit einem jungen Flüchtling, © Julian Thies, ASB

Bis zur Bestellung eines Vormunds durch das zuständige Familiengericht übernimmt das Casemanagement im Jugendamt die rechtliche Vertretung der Minderjährigen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann diese Vormundschaft auf Antrag des Amtsvormundes in eine Einzelvormundschaft (§ 1791b BGB) umgewandelt werden. Die gesetzlichen Regelungen räumen ehrenamtlichen Einzelvormundschaften einen Vorrang vor allen anderen Formen der Vormundschaft ein. Dafür hat sich die Einrichtung eines Pools von geeigneten, geschulten und vernetzten Einzelvormündern in Bremen sehr bewährt.

Das Deutsche Rote Kreuz verfügt mit dem Projekt proCuraKids über einen Pool von geschulten, geeigneten Personen zur Übernahme ehrenamtlicher Vormundschaften.
proCuraKids bietet laufend Fortbildungen, Coachings und individuelle Beratungsangebote speziell für ehrenamtliche Vormünder im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge an. Sie werden bei ihrer Aufgabe begleitet und qualifiziert.

Auch der [FETT ] vermittelt ehrenamtliche Vormünder.

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Patenschaften und Mentoring

Das Programm Mentorenschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist ein wichtiger Baustein bei der Integration der jungen Menschen.
Mentoren und Mentorinnen begleiten die jungen Flüchtlinge und unterstützen sie in ihrem Integrationsprozess. Sie treffen sich regelmäßig mit „ihren“ Minderjährigen, zeigen die kulturellen Angebote wie Museen, Theater, Kino etc. In der Regel ist die deutsche Sprache die Kommunikationssprache, so dass dadurch die Deutschkenntnisse verbessert werden. Die Mentoren fördern die schulische Entwicklung (Hausaufgabenhilfen) und sind auch Ansprechpartner*innen für Sorgen, Ängste, Ziele und Wünsche. Das Programm folgt dem Ziel, den minderjährigen Flüchtlingen das Gefühl zu geben, dass sie nicht alleine in einem fremden Land, ohne Familie, Verwandte und Freunde sind.

Unterstützung des Vereins Fluchtraum für die Arbeit mit minderjährigen Flüchtlingen

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Integration durch Bildung

Kind in der Schule
Sprachkurs mit jungen Geflüchteten

Neben der öffentlichen und freien Jugendhilfe leisten Bildung, Ausbildungsvorbereitung und Ausbildung wesentliche Beiträge zur Integration der nach Bremen gekommenen jungen Geflüchteten.
In den regelmäßigen Berichten des Sozialressorts für den Senat, die Deputation und den Jugendhilfeausschuss zum Stand der Versorgung, Betreuung und Integration der umA wird der Stand der schulischen und beruflichen Integration veröffentlicht. Sie finden die Berichte in der rechten Infospalte auf dieser Seite.

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Ansprechpartner

Udo Casper

+49 421 361 89332
+49 421 496 89332
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