Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche
Unfallversicherung für ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereine
Noch Fragen? Es gibt eine Hotline
Der Flyer als Download
Freiwilliges Engagement hilft uns allen, vergessen werden dürfen aber nicht die Risiken, die mit diesem Engagement verbunden sein können. Viele der rund 246.000 freiwillig, ehrenamtlich engagierten Bremerinnen und Bremer haben sich bestimmt schon häufig besorgt gefragt, "was ist eigentlich wenn ....?" Ehrenamtliches Engagement darf nicht zum Risiko des Einzelnen werden.
Schon 2006 sind ein Sammel-Haftpflichtvertrag und ein Sammel- Unfallversicherungsvertrag im Lande Bremen in Kraft getreten. Die Versicherung schützt auch Freiwillige in Eltern- und Umweltinitiativen und anderen freien, kleinen Projekten, die oftmals nicht in der Lage sind, Versicherungsprämien zu zahlen.
Die mit der ÖVB abgeschlossene Zusatzversicherung funktioniert schnell, unbürokratisch und flexibel. Es ist keine vorherige Registrierung bei der Versicherung notwendig, sondern es genügt im Schadensfall, zum Telefonhörer zu greifen und die 0421 / 30 43 47 88 zu wählen.
Grundsätzlich gilt ein subsidiärer Versicherungsschutz: Ein bestehender privater oder institutioneller Haftpflichtversicherungsschutz ist im Schadensfall vorrangig.
1. Wer ist versichert?
LISTE Bürgerinnen und Bürger, die in wirtschaftlichen/kulturellen/ sozialen Bereichen in Vereinigungen aller Art z. B. in der Kranken-, Altenpflege, Behindertenarbeit, Jugendarbeit; im Verein, in Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden (Naturschutz, Umweltschutz); im Bereich der Freizeitgestaltung in Sportvereinen, Musikgruppen etc.]
unentgeltlich oder nur gegen Aufwandsentschädigung in Bremen bürgerschaftlich tätig sind oder deren bürgerschaftliche Tätigkeit von Bremen ausgeht (z. B. Aktionen im Ausland, Landesgrenzen überschreitende Tätigkeiten) und aus dieser Tätigkeit auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Schadensersatz wegen Personen- oder Sachschäden in Anspruch genommen werden, und für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.]
2. Wer ist nicht versichert?
Ehrenamtlich Tätige, für die bereits Haftpflichtversicherungsschutz besteht, nämlich Inhaber
3. Welche Leistungen werden erbracht - Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart?
4. Beispiele für Fallkonstellationen
Wichtige Hinweise:
Grundsätzlich gilt ein subsidiärer Versicherungsschutz: Soweit für einen ehrenamtlich Tätigen anderweitig Unfallversicherungsschutz besteht, geht dieser dem hier bestehenden Versicherungsschutz vor.
1. Wer ist versichert?
Bürgerinnen und Bürger bei ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten in Bremen oder deren bürgerschaftliche Tätigkeiten von Bremen ausgehen (z. B. Aktionen im Ausland, die Landesgrenzen überschreitende Tätigkeiten), die nicht gesetzlich als Ehrenamt bezeichnet werden, z. B.
2. Wer ist nicht versichert?
Personen, die gesetzlich über den jeweiligen Träger (z. B.
Gemeinderatsmitglieder, Schöffen, Laienrichter, IHK-Prüfer, Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, Betriebs- und Personalräte, Vertrauenspersonen (§ 40 SGB IV) Versichertenälteste oder privat bereits unfallversichert sind.
3. Was ist versichert?
Ein Unfall bei (den unter 1.) beschriebenen Tätigkeiten und der direkte Weg von und zu dieser Tätigkeit.
4. Welche Leistungen werden erbracht?
5. Beispiele Unfallversicherung
Die ÖVB gibt Auskünfte zum erweiterten Versicherungsschutz für bürgerschaftliches Engagement unter der zentralen Rufnummer:
Tel. 0421 / 30 43 47 88
Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an die ÖVB, die nach Prüfung des Schadensfalles und bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen die Schadensregulierung abwickeln wird.
ÖVB
Martinistraße 30
28195 Bremen
Der Text auf dieser Seite entspricht dem eines Informationsblattes. Hier können Sie sich diesen Flyer zum Versicherungsschutz herunterladen:
Mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Bremen (pdf, 76.8 KB)