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Mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Bremen

Die Unfall- und Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Engagierte in Bremen

Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche
Unfallversicherung für ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereine
Noch Fragen? Es gibt eine Hotline
Der Flyer als Download

Freiwilliges Engagement hilft uns allen, vergessen werden dürfen aber nicht die Risiken, die mit diesem Engagement verbunden sein können. Viele der rund 246.000 freiwillig, ehrenamtlich engagierten Bremerinnen und Bremer haben sich bestimmt schon häufig besorgt gefragt, "was ist eigentlich wenn ....?" Ehrenamtliches Engagement darf nicht zum Risiko des Einzelnen werden.

Schon 2006 sind ein Sammel-Haftpflichtvertrag und ein Sammel- Unfallversicherungsvertrag im Lande Bremen in Kraft getreten. Die Versicherung schützt auch Freiwillige in Eltern- und Umweltinitiativen und anderen freien, kleinen Projekten, die oftmals nicht in der Lage sind, Versicherungsprämien zu zahlen.

Die mit der ÖVB abgeschlossene Zusatzversicherung funktioniert schnell, unbürokratisch und flexibel. Es ist keine vorherige Registrierung bei der Versicherung notwendig, sondern es genügt im Schadensfall, zum Telefonhörer zu greifen und die 0421 / 30 43 47 88 zu wählen.

Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche

Grundsätzlich gilt ein subsidiärer Versicherungsschutz: Ein bestehender privater oder institutioneller Haftpflichtversicherungsschutz ist im Schadensfall vorrangig.

1. Wer ist versichert?
LISTE Bürgerinnen und Bürger, die in wirtschaftlichen/kulturellen/ sozialen Bereichen in Vereinigungen aller Art z. B. in der Kranken-, Altenpflege, Behindertenarbeit, Jugendarbeit; im Verein, in Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden (Naturschutz, Umweltschutz); im Bereich der Freizeitgestaltung in Sportvereinen, Musikgruppen etc.]
unentgeltlich oder nur gegen Aufwandsentschädigung in Bremen bürgerschaftlich tätig sind oder deren bürgerschaftliche Tätigkeit von Bremen ausgeht (z. B. Aktionen im Ausland, Landesgrenzen überschreitende Tätigkeiten) und aus dieser Tätigkeit auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Schadensersatz wegen Personen- oder Sachschäden in Anspruch genommen werden, und für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.]

2. Wer ist nicht versichert?
Ehrenamtlich Tätige, für die bereits Haftpflichtversicherungsschutz besteht, nämlich Inhaber

  • von öffentlichen Ehrenämtern (z. B. Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Schöffen, Laienrichter, IHK-Prüfer)
  • von wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern, die gesetzlich als Ehrenamt bezeichnet werden (z. B. Betriebs- und Personalräte, Selbstverwaltungsorgane)
  • von sonstigen Ehrenämtern in sportlichen, kirchlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereichen, die über den Träger bereits abgesichert sind.

3. Welche Leistungen werden erbracht - Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart?

  • Im Falle des Personen- und /oder Sachschadens bis zu 5 Mio. Euro
  • Im Falle eines Vermögensschadens bis zu 250.000 Euro
  • Selbstbeteiligung der/des Versicherten je Schadensfall 150 Euro.

4. Beispiele für Fallkonstellationen

  • Ein Mitglied der Bürgerinitiative „Schülerhilfe“ wirft aus Versehen in der Wohnung eines Nachhilfeschülers eine Vase um. Die Eltern fordern von dem Mitglied Schadenersatz.
  • Beim Tag der offenen Tür eines Vereins zur Förderung junger Künstler stürzt ein Besucher auf dem rutschigen Boden aus, erleidet einen körperlichen Schaden und nimmt die Verantwortlichen des Vereins wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Anspruch.
  • Die Bürgerinitiative „Unser Stadtteil soll schöner werden!“ hat Blumenkübel aufgestellt und nicht ausreichend gesichert. Bei starkem Wind wird ein Blumenkübel gegen ein parkendes Auto geweht und beschädigt dieses. Der Eigentümer des Autos verlangt von dem Organisator Schadenersatz.
  • Eltern betreiben ein Schwimmbad, das von der Gemeinde aufgegeben wurde. Ein Kind, das noch nicht schwimmen kann, fällt unbemerkt ins tiefe Becken. Durch Sauerstoffunterversorgung bleiben Gehirnschäden.

Wichtige Hinweise:

  • Die nichtverantwortliche ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinigungen aller Art ist über die Privathaftpflichtversicherung versichert. Das Bestehen einer solchen Versicherung bei jeder/jedem ehrenamtlich Tätigen wird vorausgesetzt.
  • Die Absicherung der Haftpflichtrisiken muss vorrangig über den Träger (z. B. eine Vereinshaftpflichtversicherung) erfolgen. Die Haftpflicht des Trägers ist über den Rahmenvertrag des Landes nicht mitgedeckt!

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Unfallversicherung für ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinigungen / Vereinen

Grundsätzlich gilt ein subsidiärer Versicherungsschutz: Soweit für einen ehrenamtlich Tätigen anderweitig Unfallversicherungsschutz besteht, geht dieser dem hier bestehenden Versicherungsschutz vor.

1. Wer ist versichert?
Bürgerinnen und Bürger bei ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten in Bremen oder deren bürgerschaftliche Tätigkeiten von Bremen ausgehen (z. B. Aktionen im Ausland, die Landesgrenzen überschreitende Tätigkeiten), die nicht gesetzlich als Ehrenamt bezeichnet werden, z. B.

  • in der Kranken-, Altenpflege, Behindertenarbeit, Jugendarbeit
  • im Verein, in Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden (Naturschutz, Umweltschutz),
  • sonstige freiwillig Tätige (Freizeitgestaltung in Sportvereinen, Musikgruppen etc.) in Vereinigungen aller Art, soweit die Tätigkeit unentgeltlich oder nur gegen Aufwandsentschädigung erfolgt.

2. Wer ist nicht versichert?
Personen, die gesetzlich über den jeweiligen Träger (z. B.
Gemeinderatsmitglieder, Schöffen, Laienrichter, IHK-Prüfer, Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, Betriebs- und Personalräte, Vertrauenspersonen (§ 40 SGB IV) Versichertenälteste oder privat bereits unfallversichert sind.

3. Was ist versichert?
Ein Unfall bei (den unter 1.) beschriebenen Tätigkeiten und der direkte Weg von und zu dieser Tätigkeit.

4. Welche Leistungen werden erbracht?

  • Bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) je nach Grad der Beeinträchtigung bis zu 175.000 Euro
  • Im Todesfall 10.000 Euro
  • Für Bergungskosten bis zu 5.000 Euro
  • Für Rehabilitationsbeihilfe bis zu 1.500 Euro

5. Beispiele Unfallversicherung

  • Die Bürgerinitiative "Schülerhilfe" veranstaltet einen Lehrausflug in die Natur. Im unwegsamen Gelände stürzt der Führer, verletzt sich und muss mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus transportiert werden.
  • Ein Mitglied des Vereins zur Förderung junger Künstler erleidet auf dem direkten Weg zum Atelier eines Künstlers einen tödlichen Unfall.
  • Die Bürgerinitiative "Unser Stadtteil soll schöner werden" will ihren Stadtteil von Graffiti säubern. Ein Helfer fällt dabei von der Leiter und erleidet schwere Verletzungen.

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Noch Fragen? Es gibt eine Hotline

Die ÖVB gibt Auskünfte zum erweiterten Versicherungsschutz für bürgerschaftliches Engagement unter der zentralen Rufnummer:

Tel. 0421 / 30 43 47 88

Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an die ÖVB, die nach Prüfung des Schadensfalles und bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen die Schadensregulierung abwickeln wird.

ÖVB
Martinistraße 30
28195 Bremen

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Der Flyer als Download

Der Text auf dieser Seite entspricht dem eines Informationsblattes. Hier können Sie sich diesen Flyer zum Versicherungsschutz herunterladen:

Mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Bremen (pdf, 76.8 KB)

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