Was ist der Kern der Gesetzesreform?
- Mehrstaatigkeit soll möglich werden: Zugewanderte müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben.
- Einbürgerung soll beschleunigt werden: Statt nach 8 Jahren sollen Menschen bereits nach 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.
- Besondere Leistung wird belohnt: Bei "besonderen Integrationsleistungen" ist eine Einbürgerung bereits nach 3 Jahren möglich.
- Lebensleistung der Gastarbeitergeneration soll anerkannt werden: Nachweis mündlicher Sprachkenntnisse genügt für eine Einbürgerung (kein Einbürgerungstest notwendig)
Wann soll das Gesetz in Kraft treten?
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 23. August 2023 im Kabinett beschlossen. Im Herbst werden die parlamentarischen Beratungen beginnen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist im 1. Halbjahr 2024 zu rechnen.
Für wen gelten die Regeln für die mehrfache Staatsangehörigkeit?
Die Möglichkeit, beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten zu können, besteht künftig für alle Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber ohne Einschränkungen.
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen künftig vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten können. Dies gilt, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
HINWEIS Bei In-Kraft-Treten des Gesetzes ist mit längeren Bearbeitungszeiten von Einbürgerungsanträgen zu rechnen.