Sie sind hier:

FAQ zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Seit 31.12.2022 gibt es in Deutschland das Chancen-Aufenthaltsrecht. Wer lange in Deutschland lebt und geduldet ist, kann eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen. In den 18 Monaten sollen die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht erfüllt werden.
Diese FAQ beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Wir versuchen alles korrekt und einfach zu erklären. Vieles hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich beraten bei einer Beratungsstelle.

Wichtiger Hinweis: Sobald Sie den Aufenthaltstitel „Chancen-Aufenthalt“ haben, beginnt eine Frist von 18 Monaten. Innerhalb dieser 18 Monate müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Sie weiterhin ein Bleiberecht in Deutschland bekommen. Wenn Sie das nicht schaffen, bekommen Sie wieder eine Duldung. Die Frist kann nicht verlängert werden und Sie können nicht noch einmal ein Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen.
Die Voraussetzungen für ein weiteres Bleiberecht nach den 18 Monaten Chancen-Aufenthalt sind unter anderem: (=> siehe Teil 2)
• Ihre Identität ist geklärt und Sie haben einen Pass
• Sie haben mündliche Deutschkenntnisse Niveau A2
• Sie sichern Ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst.

Teil 1: Fragen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Teil 2: Fragen zum Bleiberecht am Ende der maximal 18 Monate Chancen-Aufenthalt

Das Chancenaufenthaltsrecht gibt Ihnen die Chance, innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen von § 25 a oder b Aufenthaltsgesetz zu erfüllen. Dann bekommen Sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.