Abteilung Junge Menschen und Familie
Jedes Kind hat Rechte.
Zum Beispiel
- Das Kind soll so gut wie möglich unterstützt werden.
So kann das Kind viel lernen.
Jeder soll gut lernen können. - Das Kind soll gute Erziehung bekommen.
So kann das Kind selbständig werden.
Auch lernt es Verantwortung für sich selbst zu übernehmen.
Zum Beispiel lernt das Kind sich zu entscheiden.
Diese Rechte stehen im Gesetz.
Wir richten uns nach diesem Gesetz.
Dieses Gesetz heißt in schwerer Sprache:
Kinder- und Jugendhilfegesetz
Das Landes-Jugend-Amt von Bremen und Bremerhaven
Das sind unsere Aufgaben:
- Wir beraten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Wir prüfen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Zum Beispiel: Kinder-Heime oder Jugend-Einrichtungen. - Wir bilden Fach-Leute aus.
- Und wir machen Schulungen und Weiter-Bildungen.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mit uns!
Vorzimmer und Geschäfts-Stelle der Jugend-Behörde