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Betreuungsbehörden im Land Bremen

Für die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger ist nach dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG) die Betreuungsbehörde zuständig.
Betreuungsbehörde ist in der Stadtgemeinde Bremen das Amt für Soziale Dienste, in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat.

Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörden gehört es u.a.:

  • Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer in ihre Aufgaben einzuführen sowie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.
  • Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.
  • Die Tätigkeit einzelner Personen sowie von gemeinnützigen und freien Organisationen zu Gunsten Betreuungsbedürftiger anzuregen und zu fördern.
  • Die Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen zu fördern sowie Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu beglaubigen.
  • Sie erhalten bei den Betreuungsbehörden Informationsmaterial zu Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten. Sie können Ihre Unterschrift unter Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten beglaubigen lassen, dafür nehmen die Betreuungsbehörden eine Gebühr von 10 Euro.
  • Das Betreuungsgericht zu unterstützen, insbesondere bei der Feststellung des Sachverhalts.
  • Geeignete Betreuerinnen und Betreuer sowie Verfahrenspfleger dem Betreuungsgericht zu benennen.
  • Betreuungen zu übernehmen.