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Innen- und Außenrevision

Aufgabenbereich

Im Referat 02 ist die Innenrevision des Ressorts und der zugeordneten Ämter angesiedelt. Die Aufgaben der unabhängigen Innenrevision sind in der Landeshaushaltsordnung (§ 104a LHO) und der zugehörigen Rechtsverordnung gesetzlich festgelegt. Sie untersteht direkt der Hausleitung des Ressorts.

Zusätzlich wird im Referat der Bereich der Außenrevision verantwortet. Neben Grundsatzangelegenheiten des Zuwendungsrechtes umfasst die Aufgabe u.a. die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwendungsnachweise, insbesondere die vertiefte Prüfung von Verwendungsnachweisen und Vorortprüfungen bei Zuwendungsempfangenden sowie die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Zuwendungen.

Im Referat sind außerdem die Aufgabe des Antikorruptionsbeauftragten sowie die interne Meldestelle für Hinweisgeber/innen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) angesiedelt.

Referatsleitung:

Dr. David Lukaßen

Foto von David Lukaßen

+49 421 361 6682
+49 421 496 6682
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