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Qualifizierung

Aus- und Weiterbildung im Land Bremen

Wer erfolgreich am Arbeitsleben teilnehmen möchte, braucht eine gute Ausbildung. Im Land Bremen gibt es viele verschiedene Maßnahmen, die Menschen helfen, an einen Schul- oder Berufsabschluss zu kommen. Oder sich beruflich weiterzubilden und sich so neue Chancen zu erschließen.
Mehr Informationen finden unter bremen-innovativ.de / Qualifizierung.

Qualifizierung ist der Schlüssel, um Beschäftigung zu sichern und sich auf zukünftige Herausforderungen einzustellen. Mehr dazu unter Berufliche Weiterbildung: Veränderung mitgestalten.

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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG), sieht eine finanzielle Unterstützung für die Maßnahmekosten und den Lebensunterhalt vor. Dadurch soll allen ein beruflicher Aufstieg ermöglicht werden. Alle wichtigen Informationen und den Link zur Antragsstellung bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner Seite zum Aufstiegs-BAföG an.

Zuständig für Bremen und Niedersachsen:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Telefon 0511 30031-497
Online-Antragsstellung auf AFBG-Leistungen

Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Seit dem 01.01.2019 gibt es die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie.
Um Nachwuchskräfte zur Absolvierung einer Aufstiegsfortbildung zu motivieren, wollen wir den erfolgreichen Abschluss einer Aufstiegsfortbildung durch die Gewährung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie attraktiver machen.
Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie soll außerdem die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und den Weg in die berufliche Bildung interessanter machen. Mit der Aufstiegsfortbildungs-Prämie schaffen wir einen gezielten Anreiz, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Prämie gewährt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Prüfung als Abschluss einer Aufstiegsfortbildung.
Wenn Sie Ihre Aufstiegsfortbildung (z.B. zum/zur Meister/-in, Techniker/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Erzieher/-in o.ä.) nach dem 01.01.2019 - es gilt das Datum des Prüfungszeugnisses - abgeschlossen haben, können Sie einmalig ab dem 01.03.2025 eine Prämie in Höhe von 1.300,00 € erhalten. Personen, die zuvor schon eine Aufstiegsfortbildungs-Prämie in Höhe von 4.000,00€ erhalten haben, sind hiervon ausgenommen.

Voraussetzungen:

  • Es muss der Abschluss einer im Sinne des AFBG förderfähigen Aufstiegsfortbildung nachgewiesen werden.
  • Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens sechs Monaten im Land Bremen liegen.

Alle genauen Details können Sie der Richtlinie Aufstiegsfortbildungsprämie ab 01.03.2025 (pdf, 126.1 KB) entnehmen.

Alle Personen, die im Zeitraum 01.03.2025 – 31.08.2025 die Aufstiegsfortbildungs-Prämie beantragen und die Prämie bewilligt bekommen, können nach Erhalt der Prämie zusätzlich 1.300,- Euro Zusatzprämie erhalten.

Da dies ein externer Dienstleister für uns ausführt, müssen alle Personen, die die Berechtigung für den Erhalt der Zusatzprämie haben, für die Zahlung die Zustimmung der Weitergabe der dafür erforderlichen Daten geben. Das Formular muss bis spätestens 31.10.2025 bei uns eingehen.

Die dazu gehörige Richtlinienergänzung finden Sie hier: Zusatzprämie Richtlinienergänzung ab 01.03.2025 (pdf, 22.1 KB)

Das Datenfreigabeformular finden Sie hier: Zusatzprämie Einverständniserklärung (pdf, 91.5 KB)

Nachfragen richten Sie bitte an aufstiegsfortbildungspraemie@arbeit.bremen.de

Bitte beachten Sie, dass für die Zusatzprämie nur die im Freigabeformular angegebene E-Mail-Adresse zusatzpraemie@arbeit.bremen.de verwendet werden kann.

Das Antragsverfahren für die Aufstiegsfortbildungsprämie erreichen Sie über das Kundenportal der NBank.