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Qualifizierung

Aus- und Weiterbildung im Land Bremen

Wer erfolgreich am Arbeitsleben teilnehmen möchte, braucht eine gute Ausbildung. Im Land Bremen gibt es viele verschiedene Maßnahmen, die Menschen helfen, an einen Schul- oder Berufsabschluss zu kommen. Oder sich beruflich weiterzubilden und sich so neue Chancen zu erschließen.
Mehr Informationen finden unter bremen-innovativ.de / Qualifizierung.

Qualifizierung ist der Schlüssel, um Beschäftigung zu sichern und sich auf zukünftige Herausforderungen einzustellen. Mehr dazu unter Berufliche Weiterbildung: Veränderung mitgestalten.

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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG), sieht eine finanzielle Unterstützung für die Maßnahmekosten und den Lebensunterhalt vor. Dadurch soll allen ein beruflicher Aufstieg ermöglicht werden. Alle wichtigen Informationen und den Link zur Antragsstellung bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner Seite zum Aufstiegs-BAföG an.

Zuständig für Bremen und Niedersachsen:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Telefon 0511 30031-497
Online-Antragsstellung auf AFBG-Leistungen

Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Seit dem 01.01.2019 gibt es die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie.
Um zukünftig in ausreichendem Maße Nachwuchskräfte zur Absolvierung einer Aufstiegsfortbildung zu motivieren, wollen wir die Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung durch die Gewährung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie attraktiver machen.
Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie soll außerdem die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und den Weg in die berufliche Bildung interessanter machen. Mit der Aufstiegsfortbildungs-Prämie schaffen wir einen gezielten Anreiz, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Prämie gewährt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Prüfung als Abschluss einer Aufstiegsfortbildung.
Wenn Sie Ihre Aufstiegsfortbildung (z.B. zum/zur Meister/-in, Techniker/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Erzieher/-in o.ä.) nach dem 01.01.2019 - es gilt das Datum des Prüfungszeugnisses - abgeschlossen haben, können Sie eine einmalige Prämie in Höhe von 4.000 Euro erhalten.
Die Gültigkeitsdauer der Richtlinie für die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie wurde verlängert bis zum 31.12.2027

Voraussetzungen:

  • Es muss der Abschluss einer im Sinne des AFBG förderfähigen Aufstiegsfortbildung nachgewiesen werden.
  • Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens sechs Monaten im Land Bremen liegen.

Alle genauen Details können Sie der Richtlinie für die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie (pdf, 126 KB) entnehmen.

Nachfragen richten Sie bitte an aufstiegsfortbildungspraemie@arbeit.bremen.de

Das Antragsverfahren erreichen Sie über das Kundenportal der NBank.