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Bremer Landesstrategie Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben und Entgeltgleichheit

Zwei Ziele, viele Ansatzpunkte und noch mehr Maßnahmen

Entgeltgleichheit

Gleiches Geld für gleiche oder gleichwertige Arbeit – das steckt hinter dem Begriff Entgeltgleichheit. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung im Berufsleben.

Aktuell verdienen im Land Bremen Frauen pro Stunde 19 Prozent (4,86 Euro) weniger als Männer, d.h. Frauen vierdienen durchschnittlich 21,23 Euro und Männer 26,09 Euro. Ausschließlich in den Bundesländern Hessen (20 Prozent), Bayern (21 Prozent) und Baden-Württemberg (22 Prozent) ist der sogenannte Gender Pay Gap noch höher. Im gesamten Bundesgebiet liegt der Verdienstunterschied aktuell bei 18 Prozent, wobei der Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst bei 6 Prozent und in der Privatwirtschaft bei 19 Prozent liegt. Seit 2006 berechnet das Statistische Bundesamt (Destatis) die Geschlechterlohnlücke. Diese betrug damals 23 Prozent. Sollte sich diese Entwicklung in dieser Geschwindigkeit fortsetzen, würde es bis 2074 dauern bis die Entgeltglücke geschlossen ist.

Gendergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt

Gendergerechtigkeit bezieht sich auf Strukturen in Familie und Gesellschaft, Unternehmen und Institutionen sowie auf dem Arbeitsmarkt allgemein, die geschaffen werden müssen, damit alle Geschlechter die gleichen Chancen beim Einstieg ins Erwerbsleben und in der Beschäftigung selbst erhalten.

Der sogenannte "Gender Gap Arbeitsmarkt", der im Land Bremen bei 38 Prozent liegt, zeigt auf, dass Frauen nicht nur weniger pro Stunde verdienen (Stichwort: Entgeltungleichheit), sondern auch häufiger in Teilzeit arbeiten und seltener berufstätig sind. Ein Grund dafür ist, dass Frauen viel unbezahlte Arbeit, wie Haushalt, Pflege von Angehörigen und Kinderbetreuung, leisten.

Frauen gehen deutlich häufiger einer Teilzeitbeschäftigung nach als Männer: 51 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Bremen und 50 Prozent in Bremerhaven arbeiten in Teilzeit, hingegen nur 17 Prozent der erwerbstätigen Männer in Bremen bzw. 13 Prozent in Bremerhaven. Ab dem durchschnittlichen Alter bei der Geburt des ersten Kindes (bei Müttern: 30,5 Jahre) steigt die Teilzeitquote bei Frauen. Am höchsten fällt der Unterschied in den Arbeitszeiten bei Personen im Alter zwischen 39 und 41 Jahren mit 23 % aus.

Wenn bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammen betrachtet werden, arbeiteten Frauen durchschnittlich fast 46 Stunden pro Woche mehr als Männer, die im Schnitt 44,5 Stunden arbeiten. Fast zwei Drittel der durchschnittlichen 46-Stunden-Woche einer Frau besteht aus unbezahlten Arbeit. Bei Männern sind es weniger als die Hälfte ihrer 44,5-Stunden-Woche.

Landesstrategie

In der Landesstrategie Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben und Entgeltgleichheit (pdf, 3.1 MB) wird ausführlich dargestellt, welche Ansatzpunkte und daraus abgeleitete Handlungsfelder und Maßnahmen dazu beitragen die o.g. strukturelle Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt abzubauen und Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben und Entgeltgleichheit zu fördern. Einen aktuellen Stand zu allen Maßnahmen finden Sie hier (pdf, 394.6 KB).

Die Landesstrategie wird ressortübergreifend und in Kooperation mit der ZGF und der Arbeitnehmerkammer umgesetzt. Sie erfolgt in enger Abstimmung mit weiteren Sozialpartner:innen, Kammern und Branchenverbänden (vgl. Landesstrategie S. 14).

Seit April 2024 arbeitet die Senatskommission „Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt“, die durch den Bremer Bürgermeister koordiniert und geleitet wird. Die Senatskommission dient zur Sicherung der gesetzten Ziele der Landesstrategie sowie des Landesaktionsplans Alleinerziehende und ihrer fortwährenden Weiterentwicklung. Die Senatsvorlage zur "Einsetzung einer Senatskomission für Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt" (pdf, 135.3 KB) finden Sie hier. Sie zielt im Weiteren auf die Etablierung und Festigung ressortübergreifender Arbeitsstrukturen, die Koordinierung und Steuerung der Umsetzungsprozesse sowie die Kontrolle der jeweiligen Maßnahmenfortschritte.

Die Senatskommission errichtet zur fachlichen Vorbereitung der Sitzungen der Senatskommission eine Ressort-AG. Die Ressort-AG kann Unterarbeitsgruppen einrichten. Die Federführung der Ressort-AG liegt bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Die Federführung in den Unterarbeitsgruppen wird jeweils individuell bestimmt.