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Publikationen des Tarifregister Bremen

Das Tarifregister Bremen veröffentlicht regelmäßig Informationen zu folgenden Themen:

  1. Liste der maßgeblichen Tarifverträge im ÖPNV
  2. Liste der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge für das Land Bremen
  3. Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn und zu Mindestentgelten nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz
  4. Liste der Ausbildungsvergütungen für das Land Bremen

Die folgenden Publikationen sind vom Tarifregister sorgfältig erstellt worden. Für etwaige Unrichtigkeiten oder verspätete Aktualisierung kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

1. Liste der maßgeblichen Tarifverträge im ÖPNV

Öffentliche Aufträge über Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen. In den nachfolgenden Listen sind alle Tarifverträge und Rechtsverordnungen enthalten, die nach dem Bremischen Vergabegesetz nach Maßgabe der Ausschreibung angewandt werden dürfen:

Liste der maßgeblichen Tarifverträge im ÖPNV (pdf, 444.7 KB)

2. Liste der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge für das Land Bremen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt vierteljährlich ein Verzeichnis, in dem alle Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt sind, gegliedert nach Branchen und Regionen, aufgeführt werden.
Das Tarifregister der Freien Hansestadt Bremen erstellt auf Grundlage des BMAS-Verzeichnisses vierteljährlich eine Liste der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die Geltung für das Land Bremen haben:

Liste der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge für das Land Bremen, Stand: 12/2024

3. Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn und zu Mindestentgelten nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Das Bundeskabinett hat die vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.

Der Mindestlohn wird wie folgt angepasst:

  • ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde
  • ab dem 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde

Mehr zum Thema Mindestlohn finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter dem Thema Arbeitsrecht.

Weitere Informationen zu allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen nach Tarifvertragsgesetz oder nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz finden sie auf der Internetseite des Zolls:
Übersicht ausgewählte Tarifverträge Zoll

Darüber hinaus gilt im Land Bremen der Landesmindestlohn für Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Der Landesmindestlohn gilt zudem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe tätig sind oder bei Einrichtungen arbeiten, die Zuwendungen des Landes oder der Kommunen erhalten.

Der Landesmindestlohn beläuft sich:

  • ab dem 1. November 2024 auf 13,46 Euro brutto je Zeitstunde und
  • ab dem 1. Februar 2025 auf 14,28 Euro brutto je Zeitstunde

4. Liste der Ausbildungsvergütungen für das Land Bremen

Die folgende Liste gibt Auskunft über die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Lande Bremen (Stand: 11/2023):
Liste der Ausbildungsvergütungen (pdf, 186.9 KB).
Der folgende Link gibt Auskünfte über Löhne und Gehälter: Lohnspiegel